Leistungsbeschreibung
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Leistungsbeschreibung: Technische Betriebsführung und Instandhaltung von Mess-, Steuer- und Regeltechnik
Unsere Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Systeme der Gebäudeautomation für technische Anlagen der TGA, insbesondere Sensoren, Aktoren, Automationsstationen, Regelkreise, Feldbus- und Kommunikationssysteme, Schaltschränke, Datenpunkte sowie Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik, sind ein unverzichtbarer Bestandteil der betrieblichen Infrastruktur. Ihre sichere Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Regelgüte haben oberste Priorität, da Störungen oder Fehlfunktionen nicht nur den energieeffizienten und bedarfsgerechten Betrieb von Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Kälte- und weiteren technischen Anlagen beeinträchtigen, sondern auch Komfort-, Sicherheits-, Betriebs- und Haftungsrisiken nach BetrSichV, TRBS, DGUV-Regelwerk sowie den einschlägigen DIN-, VDI- und VDMA-Regelwerken, insbesondere VDI 3814 und DIN EN ISO 16484, mit sich bringen können.
Präzise Leistungsbeschreibung im Facility Management
- Leistungsumfang und Aufgabenbeschreibung
- Montage einer MSR-Anlage
- Inbetriebnahme der MSR-Anlage (Erstinbetriebnahme)
- Prüfbuchführung je MSR-Anlage
- Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme
- Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen
- Mängelbeseitigung aus wiederkehrenden Prüfungen
- Jährliche Sicherheits- und Funktionsprüfung der MSR-Anlagen und Betriebsmittel
- Wiederholungsprüfung MSR-Technik
- Proaktive vorbeugende Instandhaltung: vorausschauende Wartung der MSR-Anlagen
- Regelmäßige Wartung
- Vorbeugende Instandhaltung
- Dokumentation sämtlicher Maßnahmen
- Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz inkl. Erstdiagnose
- Instandsetzung auf Regie (Mechanik/Elektrik/MSR)
- Nachrüstung und Modernisierung von MSR-Anlagen
- Ersatzteilbeschaffung und -lieferung
- Nachhaltige Modernisierung durch Energieeinsparmaßnahmen
- Schulungen und Unterweisungen für MSR-Anlagen
- Bewertung und Zertifizierung
- Integration von Arbeitssicherheit und Umweltschutz
- Reporting und Kommunikation
- Schulung für MSR-Fachkräfte und unterwiesene Personen (Grundschulung/Auffrischung)
- Betriebsanweisungen für jede MSR-Anlage (Erstellung/Aktualisierung und Aushang)
- Jährliche Schulung von MSR-Fachkräften und unterwiesenen Personen (mit Nachweis)
- Echtzeit-Cockpit und Reporting für MSR-Anlagen
- Intelligentes Remote-Monitoring und Zustandsanalyse von MSR-Anlagen zur Erhöhung von Betriebssicherheit und Effizienz
- Telefonischer und digitaler MSR-Support
- Betriebsregeln für Parallelbetrieb und Umschaltkoordination von MSR-Anlagen einschließlich Unterweisung
- Tägliche Sicht- und Funktionschecklisten für MSR-Anlagen
- Audit- und Fristenmanagement
Leistungsumfang und Aufgabenbeschreibung
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieses Loses die technische Betriebsführung und Instandhaltung aller im Vertrag erfassten Anlagen und Systeme der Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie der Gebäudeautomation des Auftraggebers. Dazu gehören insbesondere Sensorik, Aktorik, Automationsstationen, Regelkreise, Schaltschränke, Feldbus- und Kommunikationssysteme, Datenpunkte, Visualisierungssysteme sowie Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik. Ziel ist die Sicherstellung eines sicheren, rechtskonformen, energieeffizienten und störungsarmen Betriebs der MSR- und Gebäudeautomationsanlagen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und Regelwerke, insbesondere BetrSichV, TRBS, DGUV-Regelwerk, VDI 3814, DIN EN ISO 16484 sowie weiterer einschlägiger DIN-, VDE-, VDI- und VDMA-Regelwerke.
Übernahme der Betreiberpflichten gemäß deutschem Recht
Eine zentrale Anforderung dieser Leistungsbeschreibung ist, dass der Auftragnehmer die im Zusammenhang mit den MSR- und Gebäudeautomationsanlagen stehenden delegierbaren Betreiberpflichten möglichst umfassend und im Auftrag des Anlagenbetreibers übernimmt. In Deutschland obliegen einem Betreiber technischer Anlagen umfassende Pflichten aus Gesetzen, Verordnungen und Regeln der Technik, insbesondere zur Arbeitssicherheit, Betriebssicherheit, Funktionssicherheit, Dokumentation, Instandhaltung, Organisation sowie zum sicheren und energieeffizienten Betrieb der Anlagen. Durch diesen Vertrag wird die operative Umsetzung dieser Pflichten auf den Auftragnehmer übertragen. Die letztendliche Organisations- und Auswahlverantwortung des Betreibers bleibt unberührt; der Auftragnehmer übernimmt jedoch fachlich und operativ die Erfüllung der delegierten Aufgaben.
Konkret bedeutet dies u. a.:
Sicherstellung der Arbeitssicherheit und Rechtskonformität: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die MSR- und GA-Anlagen regelmäßig bewertet, geprüft und instand gehalten werden und sich in einem sicheren, funktionsfähigen und regelkonformen Zustand befinden.
Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsmanagement: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit MSR-Anlagen, Schaltschränken, Feldgeräten, Steuerungen, Fernzugriffen und Schnittstellen zu sicherheitsrelevanten Anlagen.
Organisation der Prüf- und Instandhaltungsverpflichtungen: Der Auftragnehmer plant, terminiert und dokumentiert wiederkehrende Prüfungen, Wartungen, Funktionskontrollen, Kalibrierungen und Störungsbeseitigungen gemäß den vertraglichen Vorgaben und einschlägigen technischen Regelwerken.
Fachkundige Auswahl der Prüfer und Fachkräfte: Der Auftragnehmer setzt ausschließlich geeignetes und qualifiziertes Fachpersonal ein, insbesondere MSR-Techniker, Elektrofachkräfte, befähigte Personen und entsprechend unterwiesene Personen.
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber dabei, Gefährdungen aus Fehlfunktionen, Störungen, unsachgemäßer Bedienung oder mangelhafter Dokumentation der MSR-Anlagen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Übernahme der Melde- und Aufbewahrungspflichten: Der Auftragnehmer führt alle relevanten Prüf-, Wartungs-, Störungs- und Änderungsdokumentationen und stellt diese dem Auftraggeber für Nachweise, Audits und behördliche Prüfungen bereit.
Beratung in Betreiberfragen: Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über erforderliche Anpassungen, Optimierungen und Modernisierungen der MSR- und Gebäudeautomationsanlagen, insbesondere hinsichtlich Betriebssicherheit, Energieeffizienz, Datenpunktqualität und Schnittstellenmanagement.
Hinweis
In Summe fungiert der Auftragnehmer als fachkundiger und zuverlässiger Partner, der den Auftraggeber bei der praktischen Wahrnehmung seiner Betreiberverantwortung für die MSR- und Gebäudeautomationsanlagen unterstützt.
Durch die Delegation gemäß Vertrag sowie unter Beachtung von BetrSichV, DGUV-Regelwerk und den einschlägigen technischen Regelwerken stellt der Auftraggeber sicher, dass die MSR-Anlagen fachgerecht betrieben, regelmäßig geprüft und ordnungsgemäß instand gehalten werden. Der Auftragnehmer berichtet transparent; der Auftraggeber nutzt Stichproben, Reporting und Audits zur Kontrolle der Leistungserbringung.
Montage einer MSR-Anlage
Diese Leistung umfasst die fachgerechte Montage einer neuen Anlage der Mess-, Steuer- und Regeltechnik, z. B. Sensoren, Aktoren, Automationsstationen, MSR-Schaltschränke, Feldbuskomponenten und Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik. Leitungen und Datenverbindungen werden verlegt, aufgelegt und gekennzeichnet; Feldgeräte werden installiert, angeschlossen und parametriert. Abschließend erfolgen Funktionsprüfung, Signalprüfung, Datenpunktprüfung und Inbetriebnahme nach den einschlägigen technischen Regelwerken, insbesondere VDI 3814, DIN EN ISO 16484 sowie, bei elektrischen Anlagenteilen, DIN VDE und DGUV Vorschrift 3.
Demontage einer MSR-Anlage
Diese Leistung umfasst den sicheren Rückbau einer bestehenden Anlage der Mess-, Steuer- und Regeltechnik. Die betroffenen Anlagenteile werden außer Betrieb genommen, gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten gesichert und auf Spannungsfreiheit geprüft. Sensoren, Aktoren, Automationsstationen, Schaltschränke, Leitungen und Kommunikationskomponenten werden kontrolliert demontiert, ohne angrenzende TGA-Anlagen oder bestehende Datenverbindungen unnötig zu beeinträchtigen. Wiederverwendbare Komponenten werden gekennzeichnet; Entsorgung und Verwertung sind gesondert zu vereinbaren.
Umbau/Versetzung einer MSR-Anlage
Diese Leistung umfasst die Änderung, Erweiterung oder Versetzung einer bestehenden MSR-Anlage, z. B. Austausch von Sensoren und Aktoren, Anpassung von Regelkreisen, Erweiterung von Datenpunkten, Änderung von Automationsstationen oder Anpassung der GLT-Schnittstellen. Bestehende Komponenten werden demontiert, angepasst oder ersetzt und fachgerecht wieder in Betrieb genommen. Nach Abschluss werden Signalwege, Regelverhalten, Kommunikationsverbindungen und die Funktion der betroffenen Anlagenbereiche geprüft und dokumentiert. Bei prüfpflichtigen Änderungen sind die Anforderungen aus BetrSichV, TRBS und DGUV Vorschrift 3 zu beachten.
Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung oder Modernisierung
Diese Leistung umfasst die Prüfung einer MSR-Anlage nach wesentlicher Änderung oder Modernisierung. Eine fachkundige bzw. befähigte Person prüft die betroffenen Komponenten durch Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Signal- und Datenpunktprüfung sowie, soweit erforderlich, durch elektrische Messungen. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung von BetrSichV § 14, TRBS 1201, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 3, VDI 3814 und DIN EN ISO 16484. Das Ergebnis wird in einem Prüf- oder Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert; erforderliche Anpassungen von Dokumentation, Kennzeichnung, Gefährdungsbeurteilung und Prüffristen werden abgeleitet.
Inbetriebnahme der MSR-Anlage (Erstinbetriebnahme)
Die Erstinbetriebnahme einer neu montierten Anlage der Mess-, Steuer- und Regeltechnik, z. B. Sensoren, Aktoren, Automationsstationen, MSR-Schaltschränke, Feldbus- und Kommunikationskomponenten sowie Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik, beinhaltet die fachkundige Prüfung, Parametrierung und Funktionskontrolle aller relevanten MSR-Funktionen nach der Montage. Ziel ist es, die Betriebsbereitschaft, Datenpunktqualität und regelungstechnische Funktion der Anlage sicherzustellen, sodass alle Komponenten technisch einwandfrei zusammenwirken.
Hinweise:
Die Inbetriebnahme erfolgt erst nach erfolgreicher Montage der MSR-Anlage und vor der offiziellen Übergabe an den Betreiber.
Sie umfasst insbesondere Sichtprüfung, Signalprüfung, Datenpunktprüfung, Funktionsprüfung, Parametrierung und Erprobung der betroffenen Regelkreise und Kommunikationsverbindungen.
Das Betriebspersonal kann bei der Inbetriebnahme anwesend sein, um eine erste Einweisung in Bedienung, Visualisierung, Alarmmeldungen und Betriebszustände der Anlage zu erhalten.
Voraussetzung für die Erstinbetriebnahme ist, dass alle baulichen und technischen Voraussetzungen, z. B. Spannungsversorgung, Feldgeräte, Leitungswege, Netzwerkanschlüsse und TGA-Anlagen, fertiggestellt und betriebsbereit sind.
Wichtig: Die gesetzlich oder behördlich erforderliche Abnahmeprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder befähigte Person, z. B. bei sicherheitsrelevanten Anlagen oder elektrischen Anlagenteilen, ist nicht Bestandteil dieser Leistung und wird separat durchgeführt.
Teilnahme an der Erstinbetriebnahme: Sie umfasst im Wesentlichen folgende Schritte und Prüfungen:
Teilnahme an Funktionsprüfung und Einstellungen: Begleitung der Funktionsprüfung und Parametrierung aller relevanten MSR-Funktionen, z. B. Sollwerte, Grenzwerte, Zeitprogramme, Verriegelungen, Regelparameter, Melde- und Alarmfunktionen.
Teilnahme am Probelauf unter Betriebsbedingungen: Begleitung des Probelaufs der MSR-Anlage unter realen oder simulierten Betriebsbedingungen, einschließlich Prüfung ausgewählter Regelkreise, Stellbefehle, Rückmeldungen und Betriebszustände.
Teilnahme an der Prüfung der Datenpunkte und Kommunikation: Kontrolle der Datenpunktliste, Signalzuordnung, Adressierung, Buskommunikation und Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik.
Teilnahme an der Überprüfung auf Einsatzzweck: Kontrolle, ob die MSR-Anlage für den vorgesehenen Anlagenbetrieb und das Betriebsumfeld geeignet ist, z. B. für Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Kälte- oder sonstige TGA-Anlagen.
Teilnahme an der Feinjustierung aller Komponenten: Test und Feinabstimmung relevanter Komponenten wie Sensoren, Aktoren, Regelkreise, Automationsstationen, Bediengeräte und Visualisierungen, um einen sicheren, zuverlässigen und energieeffizienten Betrieb sicherzustellen.
Prüfbuchführung je MSR-Anlage (Einrichten, Führen und Nachweise)
Für jede relevante Anlage der Mess-, Steuer- und Regeltechnik, z. B. MSR-Schaltschränke, Automationsstationen, Feldgeräte, Sensoren, Aktoren, Regelkreise, Kommunikationssysteme und Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik, wird ein Anlagen- bzw. Prüfbuch eingerichtet und kontinuierlich gepflegt – in Papierform oder digital, z. B. im CAFM-System. Darin werden sämtliche vorgeschriebenen und vertraglich vereinbarten Prüfungen, Wartungen, Funktionskontrollen, Datenpunktprüfungen, Parametrierungen, Störungen, Änderungen und Instandsetzungsmaßnahmen dokumentiert. Alle Einträge enthalten mindestens Datum, Art der Prüfung oder Maßnahme, Prüfer bzw. ausführende Fachkraft, Ergebnis, festgestellte Mängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung. So entsteht eine nachvollziehbare Historie, aus der der technische Zustand, die Betriebsbereitschaft und der Wartungsstand der MSR-Anlage jederzeit ersichtlich sind.
Die Dokumentation der Prüfergebnisse und Wartungsnachweise ist für den sicheren und rechtskonformen Betrieb von MSR-Anlagen wesentlich. Dabei sind insbesondere BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagenteile sowie die einschlägigen technischen Regelwerke wie VDI 3814, DIN EN ISO 16484 und DIN VDE 0105-100 zu berücksichtigen. Mit dieser Leistung wird der Betreiber von der laufenden administrativen Führung der Nachweise entlastet. Der Dienstleister übernimmt das fortlaufende Eintragen aller Prüfberichte, Wartungsnachweise, Störungsmeldungen und Änderungsdokumentationen sowie die systematische Mängelverfolgung. Dadurch ist das Unternehmen jederzeit in der Lage, gegenüber internen Stellen, Auditoren, Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörden die ordnungsgemäße Betreuung der MSR-Anlagen nachzuweisen.
Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme
Bevor eine neue Anlage der Mess-, Steuer- und Regeltechnik offiziell in Betrieb genommen werden darf, ist eine Abnahmeprüfung vor der ersten Inbetriebnahme durchzuführen. Diese Prüfung erfolgt durch eine fachkundige bzw. befähigte Person und umfasst die Kontrolle der ordnungsgemäßen Montage, Parametrierung und Funktion der MSR-Komponenten, z. B. Sensoren, Aktoren, Automationsstationen, MSR-Schaltschränke, Regelkreise, Datenpunkte und Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik. Dabei werden insbesondere die Funktionsfähigkeit der Regel- und Steuerfunktionen, die Plausibilität der Messwerte, die Signalübertragung, Alarm- und Störmeldungen sowie die Vollständigkeit der technischen Dokumentation geprüft. Bei elektrischen Anlagenteilen sind zusätzlich die Anforderungen aus BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE zu berücksichtigen. Das Ergebnis wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert und bildet die Grundlage für die Freigabe zur ersten Inbetriebnahme.
Inhalte der Abnahmeprüfung sind unter anderem:
Dokumenten- und Unterlagenprüfung: Prüfung der MSR-Dokumentation, z. B. Datenpunktlisten, Funktionsbeschreibungen, Regelstrategien, Stromlaufpläne, Netzwerk- und Busübersichten, Bedienungsanleitungen, Konformitätserklärungen und Wartungsvorgaben, auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Übereinstimmung mit der ausgeführten Anlage.
Visuelle und funktionale Inspektion: Sicht- und Funktionsprüfung der installierten MSR-Komponenten, z. B. Sensoren, Aktoren, Automationsstationen, MSR-Schaltschränke, Bediengeräte und Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik, einschließlich Kennzeichnung, Montagezustand und Zugänglichkeit.
Datenpunkt- und Kommunikationstest: Prüfung der Datenpunkte, Signalzuordnung, Adressierung, Buskommunikation, Netzwerkverbindungen sowie der Übertragung von Meldungen, Alarmen und Betriebszuständen zur Gebäudeleittechnik.
Funktions- und Regelprüfung unter Betriebsbedingungen: Durchführung geeigneter Funktionstests und Probeläufe, z. B. Prüfung von Regelkreisen, Soll- und Istwerten, Stellbefehlen, Rückmeldungen, Zeitprogrammen, Grenzwerten, Verriegelungen und Störmeldungen.
Überprüfung sicherheitsrelevanter Funktionen: Kontrolle relevanter Abschaltungen, Verriegelungen, Frostschutzfunktionen, Stör- und Alarmmeldungen sowie Schnittstellen zu sicherheitsrelevanten Anlagen, soweit diese Bestandteil der MSR-Leistung sind.
Einhaltung von Vorschriften: Bewertung, ob die MSR-Anlage den einschlägigen Regeln der Technik, insbesondere VDI 3814, DIN EN ISO 16484, BetrSichV, TRBS sowie bei elektrischen Anlagenteilen DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE, entspricht.
Abschluss und Dokumentation: Formeller Abschluss der Prüfung mit Abnahme bei positivem Ergebnis. Die Anlage wird für den Betrieb freigegeben; die Prüfergebnisse werden im Abnahmeprotokoll, Prüfbericht oder Anlagen-/Prüfbuch dokumentiert.
Hinweise:
Der Auftragnehmer organisiert die Abnahmeprüfung durch eine fachkundige bzw. befähigte Person, soweit dies vertraglich vereinbart oder technisch erforderlich ist.
Die Abnahmeprüfung vor Erstinbetriebnahme ist eine wichtige Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Betrieb der MSR-Anlage. Sie muss zudem nach wesentlichen Änderungen oder Modernisierungen erneut durchgeführt werden.
Idealerweise erfolgt die Abnahmeprüfung nach abgeschlossener Montage, Parametrierung und interner Funktionsprüfung, jedoch vor der Übergabe an den Betreiber.
Im Leistungsumfang dieser Position sind die Erstellung des Abnahmeprotokolls sowie die Übergabe relevanter Nachweise enthalten.
Vom Prüfsachverständigen bzw. von der befähigten Person während der Abnahmeprüfung festgestellte Mängel sind durch den Auftragnehmer zu bewerten und, soweit vertraglich geschuldet, zu beseitigen.
Übergabe und Schulung
Vor der Abnahme stellt der Auftragnehmer eine vollständige Übergabedokumentation für die MSR-Anlage und die zugehörigen Automations- bzw. Leitsysteme bereit. Sie umfasst u. a. Anlagen- und Funktionsbeschreibungen, Datenpunktlisten, Regelparameter, Bedienhinweise, Störmelde- und Alarmkonzepte, Wartungsvorgaben sowie relevante Schalt- und Netzpläne. Darüber hinaus führt der Auftragnehmer eine Einweisung des Facility-Management- und Betriebspersonals durch. Diese beinhaltet u. a. die Bedienung der Anlagenvisualisierung, das Quittieren und Bewerten von Alarmen, die Anpassung zulässiger Sollwerte sowie Hinweise zum Verhalten bei Störungen.
Abnahme und kontinuierliche Verbesserung
Nach der Implementierung führen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam einen Abnahmetest der MSR-Anlage durch. Funktionsweise, Betriebssicherheit, Regelverhalten, Datenpunktqualität und Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik werden dabei stichprobenartig oder vollständig überprüft. Nach erfolgreicher Abnahme wird die Anlage in den Regelbetrieb überführt. Anschließend können Optimierungen, z. B. Anpassung von Regelparametern, Zeitprogrammen, Alarmgrenzen oder Betriebsstrategien, in abgestimmten Zyklen erfolgen, um Verfügbarkeit, Energieeffizienz und Bedienbarkeit der Anlage dauerhaft zu verbessern.
Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen
Neben der laufenden Wartung fallen insbesondere gesetzlich vorgeschriebene bzw. aufgrund der Gefährdungsbeurteilung erforderliche Prüfungen der MSR-Anlagen und zugehörigen Betriebsmittel in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Diese Prüfungen sind unabhängig von Wartungen durchzuführen und betreffen insbesondere MSR-Schaltschränke, Automationsstationen, Sensoren, Aktoren, Kommunikationskomponenten, Sicherheitsfunktionen und elektrische Anlagenteile. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die einschlägigen Anforderungen aus BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE sowie die technischen Regelwerke wie VDI 3814 und DIN EN ISO 16484 berücksichtigt werden. Er übernimmt Organisation, Vorbereitung, Durchführung bzw. Koordination und Dokumentation der erforderlichen Prüfungen einschließlich Fristenüberwachung, Mängelverfolgung und Bereitstellung prüffähiger Nachweise.
Dazu zählen insbesondere:
Erstprüfung vor Inbetriebnahme: Für jede neue oder wesentlich geänderte MSR-Anlage wird vor der ersten Inbetriebnahme eine Prüfung durchgeführt. Dazu zählen Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Datenpunktprüfung, Prüfung der Signalwege, Kontrolle der Parametrierung sowie, bei elektrischen Anlagenteilen, die erforderlichen Messungen nach DIN VDE und DGUV Vorschrift 3. Die Ergebnisse werden dokumentiert und dienen als Grundlage für die Freigabe zum Betrieb.
Wiederkehrende Prüfungen: Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass MSR-Anlagen, MSR-Schaltschränke, Feldgeräte, sicherheitsrelevante Funktionen und elektrische Betriebsmittel in den festgelegten Intervallen geprüft werden. Die Prüffristen werden auf Basis der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerangaben, der Nutzung und der einschlägigen Regelwerke festgelegt. Der Auftragnehmer führt einen Prüfplan mit Fristenüberwachung und sorgt dafür, dass Mängel nachvollziehbar verfolgt und beseitigt werden.
Details
Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und MSR-Schaltschränken: Der Auftragnehmer führt die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der zugehörigen elektrischen Betriebsmittel, Steuerungen, Schaltschränke und Leitungen gemäß BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE in den festgelegten Intervallen durch oder koordiniert diese.
Prüfung von MSR-Funktionen und sicherheitsrelevanten Schnittstellen: Der Auftragnehmer prüft relevante Regel-, Steuer-, Melde- und Alarmfunktionen, z. B. Frostschutz, Grenzwertmeldungen, Verriegelungen, Abschaltungen, Störmeldungen und Schnittstellen zu TGA- oder sicherheitsrelevanten Anlagen.
Koordination behördlicher oder besonderer Prüfungen: Soweit behördliche Abnahmen oder besondere Prüfungen erforderlich sind, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Terminierung, Vorbereitung der Unterlagen, Begleitung der Prüfung und Nachverfolgung festgestellter Mängel.
Nachweisführung und Prüfbescheinigungen: Für jede gesetzlich vorgeschriebene oder vertraglich vereinbarte Prüfung wird eine schriftliche Dokumentation erstellt, z. B. Prüfbericht, Prüfprotokoll, Abnahmeprotokoll oder digitaler Nachweis im CAFM-System. Alle Prüfergebnisse werden dem Auftraggeber übergeben und so abgelegt, dass die Einhaltung der Prüfpflichten jederzeit nachvollziehbar ist.
Mängelbeseitigung aus wiederkehrenden Prüfungen
Etwaige Mängel, die bei wiederkehrenden Prüfungen der MSR-Anlagen, Automationsstationen, MSR-Schaltschränke, Sensoren, Aktoren, Kommunikationskomponenten oder Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik festgestellt werden, sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu melden. Kritische Mängel, z. B. fehlerhafte Messwerte, ausgefallene Sensoren oder Aktoren, gestörte Buskommunikation, fehlerhafte Regelparameter, nicht funktionierende Alarmmeldungen oder sicherheitsrelevante Verriegelungen, sind sofort zu bewerten. Der Auftragnehmer leitet erforderliche Sofortmaßnahmen ein, z. B. Umschaltung auf Handbetrieb, Sperrung fehlerhafter Funktionen, Anpassung von Parametern oder Austausch defekter Komponenten, und stimmt mit dem Auftraggeber einen Plan zur zeitnahen und normgerechten Mängelbeseitigung ab. Alle Maßnahmen und Nachprüfungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Außerordentliche Prüfungen:
Zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfungen übernimmt der Auftragnehmer auch die Organisation und Durchführung außerordentlicher Prüfungen nach besonderen Ereignissen. Diese Prüfungen können erforderlich werden, wenn Ereignisse eintreten, die die Sicherheit, Funktion oder Verfügbarkeit der MSR-Anlage beeinflussen können, z. B. nach Störungen, Umbauten, Softwareänderungen, Kommunikationsausfällen, Überspannungen, Wasserschäden oder längeren Stillstandszeiten. Der Auftragnehmer initiiert in solchen Fällen eine zusätzliche Prüfung durch fachkundiges bzw. befähigtes Personal, legt gemeinsam mit dem Auftraggeber den Prüfumfang fest und stellt sicher, dass die MSR-Anlage erst nach positiver Bewertung wieder vollständig freigegeben wird.
Solche Ereignisse sind u. a.:
Störungen oder Ausfälle im Zusammenhang mit der MSR-Anlage: z. B. Ausfall von Automationsstationen, fehlerhafte Sensorwerte, nicht reagierende Aktoren, gestörte Datenübertragung, Ausfall der Gebäudeleittechnik-Anbindung oder wiederkehrende Alarmmeldungen.
Außergewöhnliche Einwirkungen auf MSR-Komponenten: z. B. Überspannung, Feuchtigkeit, Brand- oder Wasserschäden, mechanische Beschädigungen, Temperaturüberschreitungen, Netzwerkausfälle oder unzulässige Eingriffe in Schaltschränke und Feldgeräte.
Wesentliche Änderungen an der MSR-Anlage oder ihrer Umgebung: z. B. Umbauten, Erweiterungen, Austausch von Automationsstationen, Änderung von Regelstrategien, Erweiterung von Datenpunkten, Softwareupdates, Anpassung von GLT-Schnittstellen oder Änderungen an den angeschlossenen TGA-Anlagen.
Hinweis:
In diesen Fällen organisiert der Auftragnehmer unverzüglich die erforderliche außerordentliche Prüfung.
Die Prüfung ist vor der Wiederinbetriebnahme der betroffenen MSR-Anlage bzw. des betroffenen Anlagenbereichs durchzuführen. Je nach Ereignis und Gefährdungslage kann die Prüfung durch eigenes fachkundiges Personal, eine befähigte Person oder einen externen Sachverständigen erfolgen. Der Umfang der außerordentlichen Prüfung richtet sich nach Art und Auswirkung des Ereignisses und beinhaltet insbesondere Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Datenpunktprüfung, Kontrolle der Parametrierung, Prüfung der Kommunikationsverbindungen sowie, bei elektrischen Anlagenteilen, erforderliche Messungen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE. Alle Ergebnisse sind in einem Prüf- oder Störungsprotokoll zu dokumentieren. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt erst, wenn keine sicherheits- oder betriebsrelevanten Mängel mehr bestehen.
Jährliche Sicherheits- und Funktionsprüfung der MSR-Anlagen und Betriebsmittel
Diese Leistung umfasst die wiederkehrende Sicherheits- und Funktionsprüfung der Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie der zugehörigen elektrischen Betriebsmittel. Eine fachkundige bzw. befähigte Person führt mindestens einmal jährlich oder gemäß den in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Intervallen eine systematische Sicht-, Funktions- und, soweit erforderlich, Messprüfung durch. Geprüft werden u. a. MSR-Schaltschränke, Automationsstationen, Sensoren, Aktoren, Feldbus- und Netzwerkkomponenten, Bediengeräte, Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik sowie sicherheits- und betriebsrelevante Regel-, Melde- und Alarmfunktionen. Zusätzlich werden der ordnungsgemäße Zustand, Kennzeichnung, Zugänglichkeit, Parametrierung, Signalübertragung, Datenpunktqualität und Dokumentation kontrolliert. Bei elektrischen Anlagenteilen erfolgt die Prüfung nach den einschlägigen Anforderungen aus BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE.
Die jährliche Prüfung stellt sicher, dass der Betreiber seine Pflichten zur sicheren und ordnungsgemäßen Nutzung der MSR-Anlagen erfüllt. Der Auftragnehmer erstellt nach Abschluss der Prüfung einen Prüfbericht, in dem festgestellte Mängel, empfohlene Maßnahmen und Prüfergebnisse dokumentiert werden. Die Ergebnisse werden im Anlagen- bzw. Prüfbuch oder im digitalen CAFM-System abgelegt. Kritische Mängel, die die Betriebssicherheit, Regelungsfunktion oder Anlagenverfügbarkeit beeinträchtigen, werden unverzüglich gemeldet und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber fachgerecht beseitigt. Dadurch wird ein sicherer, zuverlässiger und energieeffizienter Betrieb der MSR-Anlagen unterstützt.
Wiederholungsprüfung MSR-Technik
Diese Leistung umfasst die wiederkehrende Prüfung der Anlagen und Betriebsmittel der Mess-, Steuer- und Regeltechnik gemäß BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagenteile sowie den einschlägigen technischen Regelwerken, insbesondere VDI 3814 und DIN EN ISO 16484. In den aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Intervallen führt eine fachkundige bzw. befähigte Person Sicht-, Funktions-, Signal- und Datenpunktprüfungen durch. Geprüft werden u. a. MSR-Schaltschränke, Automationsstationen, Sensoren, Aktoren, Regelkreise, Feldbus- und Netzwerkkomponenten, Melde- und Alarmfunktionen sowie Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik. Die Ergebnisse, Mängel, Bewertungen und empfohlenen Maßnahmen werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert und in der technischen Dokumentation bzw. im CAFM-System hinterlegt.
Jährliche Prüfung ortsveränderlicher MSR-Betriebsmittel und Leitungen
Diese Leistung umfasst die regelmäßige, in der Regel jährliche Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und Anschlussleitungen im Bereich der MSR-Technik, z. B. mobile Bediengeräte, Prüf- und Messgeräte, Programmiergeräte, Netzteile, Adapter, Anschlussleitungen und temporär eingesetzte Komponenten. Der Auftragnehmer führt ein Inventar mit eindeutiger Kennzeichnung, plant die Prüftermine und lässt die Betriebsmittel durch eine befähigte Person gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE prüfen. Ergebnisse werden dokumentiert; mangelhafte oder unsichere Betriebsmittel werden außer Betrieb genommen und dem Auftraggeber zur Entscheidung über Reparatur oder Ersatz gemeldet.
Prüfung von MSR-Komponenten an Personenaufnahme- und Personenbeförderungseinrichtungen, sofern im Einsatz
Diese Leistung umfasst die wiederkehrende Prüfung der MSR-relevanten Komponenten an Personenaufnahme- und Personenbeförderungseinrichtungen, sofern diese im Leistungsumfang enthalten sind. Geprüft werden insbesondere Steuer- und Überwachungsfunktionen, Endschalter, Verriegelungen, Not-Halt-/Not-Aus-Funktionen, Sensorik, Aktorik, Melde- und Alarmfunktionen sowie Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik. Die Prüfung erfolgt durch qualifiziertes Personal unter Berücksichtigung von BetrSichV, DGUV-Regelwerk, TRBS sowie den einschlägigen DIN- und VDE-Anforderungen. Ergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert; sicherheitsrelevante Mängel führen bis zur fachgerechten Instandsetzung zur Sperrung der betroffenen Funktion oder Anlage.
Intervall-Inspektion von MSR-Anlagen zwischen den Jahresprüfungen, z. B. halbjährlich
Diese Leistung beschreibt zusätzliche, risikobasierte Zwischeninspektionen der MSR-Anlagen zwischen den Jahresprüfungen. Eine fachkundige Person oder ein erfahrener Servicetechniker prüft gezielt kritische Komponenten und Funktionen, z. B. Automationsstationen, MSR-Schaltschränke, Sensoren, Aktoren, Regelkreise, Alarmmeldungen, Kommunikationsverbindungen und GLT-Schnittstellen. Festgestellte Auffälligkeiten werden in einem Kurzbericht dokumentiert, in die Wartungsplanung übernommen und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber behoben. Damit unterstützt die Intervall-Inspektion die Betriebssicherheit, Anlagenverfügbarkeit und Energieeffizienz der MSR-Anlagen.
Proaktive vorbeugende Instandhaltung: vorausschauende Wartung der MSR-Anlagen
Ziel ist es, Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik so zu warten, dass Störungen frühzeitig erkannt, Ausfälle vermieden, die Lebensdauer der Komponenten verlängert und Sicherheit, Verfügbarkeit sowie Energieeffizienz dauerhaft sichergestellt werden. Dabei werden Betriebs-, Zustands- und Diagnosedaten aus Sensorik, Aktorik, Automationsstationen, Regelkreisen und Gebäudeleittechnik genutzt. Predictive-Maintenance-Ansätze unterstützen eine planbare Wartung unter Berücksichtigung von BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagenteile sowie VDI 3814 und DIN EN ISO 16484.
Wichtige Aspekte der proaktiven vorbeugenden Instandhaltung sind:
Zustandsüberwachung und Inspektionen: Der Auftragnehmer führt regelmäßige Inspektionsrundgänge durch und prüft MSR-Schaltschränke, Automationsstationen, Sensoren, Aktoren, Feldgeräte, Kommunikationsverbindungen und GLT-Schnittstellen auf Beschädigungen, Verschmutzung, Fehlfunktionen, unplausible Werte und Auffälligkeiten im Betrieb.
Condition Monitoring: Verfügbare Mess-, Betriebs- und Diagnosedaten, z. B. Temperaturen, Drücke, Feuchten, Stellgrößen, Schaltzustände, Laufzeiten, Alarmmeldungen und Kommunikationsstörungen, werden regelmäßig ausgewertet und bei Auffälligkeiten in konkrete Wartungs- oder Optimierungsmaßnahmen überführt.
Wartung nach Betriebsstunden und Schalthäufigkeit: Neben festen Wartungsintervallen berücksichtigt der Auftragnehmer Betriebsstunden, Schaltzyklen, Stellhäufigkeiten und Belastung relevanter Komponenten, z. B. Ventilantriebe, Klappenantriebe, Sensoren, Relais, Netzteile und Automationsstationen.
Geplante vorbeugende Reparaturen: Verschleiß- und Alterungsteile, z. B. Stellantriebe, Sensoren, Relais, Netzteile, Batterien, Klemmen, Lüfter oder Kommunikationsmodule, werden anhand definierter Intervalle, Herstellerangaben oder Zustandsdaten vorbeugend instand gesetzt oder ausgetauscht.
Parametrierung und Funktionsoptimierung: Regelparameter, Sollwerte, Zeitprogramme, Grenzwerte, Alarmmeldungen und Verriegelungen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um einen stabilen, sicheren und energieeffizienten Anlagenbetrieb zu gewährleisten.
Kalibrierung und Plausibilitätsprüfung: Relevante Sensoren, Messfühler, Zähler, Überwachungsfunktionen und sicherheitsrelevante Signale werden in festgelegten Intervallen geprüft, kalibriert oder plausibilisiert und dokumentiert, um die Zuverlässigkeit der MSR-Funktionen dauerhaft sicherzustellen.
Regelmäßige Wartung
Die regelmäßige Wartung der Anlagen und Systeme der Mess-, Steuer- und Regeltechnik bildet einen Kernbestandteil der übertragenen Aufgaben. Der Auftragnehmer setzt ein planmäßiges Wartungsprogramm um, das auf Herstellerangaben, Betriebserfahrungen, Ergebnissen aus Prüfungen, Gefährdungsbeurteilungen sowie den einschlägigen technischen Regelwerken, insbesondere VDI 3814, DIN EN ISO 16484, BetrSichV, TRBS und DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagenteile, basiert. Ziel der Wartung ist es, den Soll-Zustand der MSR-Anlagen zu erhalten, Störungen frühzeitig zu erkennen, Energieeffizienz sicherzustellen und die Verfügbarkeit der technischen Anlagen dauerhaft zu gewährleisten.
Leistungsinhalte der Wartung u. a.:
Wartungsplanung: Für alle relevanten MSR-Anlagen und Komponenten, z. B. Automationsstationen, MSR-Schaltschränke, Sensoren, Aktoren, Regelkreise, Feldbus- und Netzwerkkomponenten sowie Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik, wird ein Wartungsplan erstellt. Dieser enthält Intervalle, Prüfumfang, Verantwortlichkeiten und erforderliche Dokumentationen. Die Planung wird mit dem Betrieb des Auftraggebers abgestimmt, um geeignete Wartungsfenster festzulegen.
Durchführung der Wartungsarbeiten: Sämtliche im Wartungsplan vorgesehenen Arbeiten werden termingerecht durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt. Dazu gehören Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen, Signal- und Datenpunktprüfungen, Kontrolle von Regelparametern, Prüfung von Alarm- und Störmeldungen, Reinigung von Schaltschränken und Bediengeräten sowie Nachziehen von Klemmen und Verbindungen, soweit erforderlich.
Abstimmung mit Herstellervorgaben: Der Auftragnehmer berücksichtigt die aktuellen Betriebs-, Wartungs- und Serviceanleitungen der Hersteller. Vorgaben zu Parametrierung, Firmware, Austauschintervallen, Kalibrierung, Batteriewechseln, Sensorprüfung oder Wartung von Automationsstationen und Feldgeräten werden in die Wartungsplanung einbezogen.
Vermeidung von Betriebsunterbrechungen: Wartungsarbeiten werden möglichst vorausschauend und außerhalb betriebs- oder produktionskritischer Zeiten durchgeführt. Der Auftragnehmer stimmt erforderliche Abschaltungen, Umschaltungen oder Einschränkungen der Regelungsfunktionen rechtzeitig mit dem Auftraggeber ab, damit der Betrieb der angeschlossenen TGA-Anlagen möglichst störungsfrei bleibt.
Sicherheitsmaßnahmen während der Wartung: Während der Wartung setzt der Auftragnehmer geeignete Schutzmaßnahmen um. Arbeiten an elektrischen Anlagenteilen erfolgen nur durch qualifiziertes Personal unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsregeln. Betroffene Anlagenbereiche werden bei Bedarf gekennzeichnet, gegen unbeabsichtigte Bedienung gesichert und nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß wieder in den Regelbetrieb überführt.
Vorbeugende Instandhaltung
Über die turnusmäßige Wartung und vorgeschriebenen Prüfungen hinaus umfasst der Leistungsumfang eine proaktive vorbeugende Instandhaltung der MSR- und Gebäudeautomationsanlagen. Ziel ist es, Verfügbarkeit, Funktionssicherheit, Regelqualität und Energieeffizienz zu maximieren, ungeplante Stillstände zu minimieren und die Lebensdauer von Komponenten wie Sensoren, Aktoren, Automationsstationen, Netzteilen, Buskomponenten und Bediengeräten zu verlängern. Die Maßnahmen erfolgen unter Berücksichtigung von BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagenteile sowie VDI 3814 und DIN EN ISO 16484.
Alle vorbeugenden Tätigkeiten sind so auszurichten, dass ungeplante Störungen der MSR-Anlagen minimiert werden. Der Erfolg wird anhand definierter Kennzahlen, z. B. Anlagenverfügbarkeit, Störungsanzahl, MTBF/MTTR, Alarmhäufigkeit, Regelstabilität und Energiekennwerte, bewertet. Der Auftragnehmer legt hierzu ein abgestimmtes Set aus zustandsbasierten, intervallbasierten und datengetriebenen Instandhaltungsmaßnahmen fest und passt dieses bei Bedarf aus Prüfungen, Störungen und Betriebserfahrungen an.
Entstörungsdienst und Instandsetzung
Trotz sorgfältiger Wartung kann es zu Störungen oder Defekten an MSR-Anlagen kommen, z. B. Ausfall von Sensoren, Aktoren, Automationsstationen, Kommunikationsverbindungen, Datenpunkten, Alarmfunktionen oder GLT-Schnittstellen. Der Auftragnehmer stellt hierfür einen Entstörungsdienst bereit, inklusive vereinbarter Reaktionszeiten, Rufbereitschaft und systematischer Fehleranalyse.
Die Instandsetzung erfolgt möglichst unmittelbar vor Ort. Der Techniker lokalisiert die Ursache, behebt den Fehler durch Reparatur, Austausch, Parametrierung, Softwareanpassung oder Nachjustierung und führt anschließend eine Funktions-, Signal- und Datenpunktprüfung durch. Soweit erforderlich, werden Übergangsmaßnahmen, z. B. Handbetrieb, Ersatzsensorik, temporäre Parametrierung oder eingeschränkter Anlagenbetrieb, mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Entstörungsdienst und Instandsetzung
Notfälle und Sicherheit: Bei Störungen mit möglicher Gefährdung von Personen, Anlagen oder Betrieb, z. B. Ausfall sicherheitsrelevanter Verriegelungen, Frostschutzfunktionen, Alarmmeldungen oder kritischer Regelkreise, handelt der Auftragnehmer unverzüglich. Betroffene Anlagenbereiche werden gesichert, fehlerhafte Funktionen gesperrt und notwendige Sofortmaßnahmen eingeleitet. Die Anlage wird erst nach Beseitigung der Störung und erfolgreicher Funktionsprüfung wieder vollständig freigegeben.
Einsatzdokumentation: Jeder Störungseinsatz wird dokumentiert. Der Bericht enthält mindestens Zeitpunkt der Meldung und Reaktion, Störungsbeschreibung, Ursache, durchgeführte Maßnahmen, eingesetzte Ersatzteile, Prüfergebnisse, Restmängel sowie den Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme. Die Dokumentation wird im CAFM-System, Anlagenprüfbuch oder in der MSR-Dokumentation abgelegt.
Ersatzteilmanagement: Der Auftragnehmer unterstützt ein strukturiertes Ersatzteilmanagement für kritische MSR-Komponenten, z. B. Sensoren, Aktoren, Netzteile, Relais, Kommunikationsmodule, Automationsstationen und Bediengeräte. Kritische Ersatzteile werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber definiert, damit Ausfallzeiten reduziert und Instandsetzungen zügig durchgeführt werden können.
Hinweis:
Mit diesem Entstörungs- und Instandsetzungskonzept werden Ausfallzeiten der MSR- und Gebäudeautomationsanlagen minimiert und die Versorgungssicherheit sowie der energieeffiziente Betrieb unterstützt. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie Verfügbarkeitsziele werden in Service-Level-Vereinbarungen festgelegt; der Auftragnehmer stellt dafür geeignetes Personal, Werkzeuge, Ersatzteile und Einsatzplanung sicher.
Dokumentation sämtlicher Maßnahmen
Eine lückenlose, anlagenbezogene Dokumentation aller Inspektionen, Wartungen, Prüfungen, Störungen, Instandsetzungen und Änderungen an Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik ist Pflichtbestandteil der technischen Betriebsführung. Sie dient dem Nachweis der Betreiberpflichten nach BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagenteile sowie der Qualitätssicherung und Instandhaltungsplanung. Die Dokumentation erfolgt in einem CAFM-, GLT- oder Instandhaltungssystem und umfasst insbesondere Prüfberichte, Wartungsnachweise, Störungsprotokolle, Datenpunktlisten, Parameteränderungen und Freigaben.
Anforderungen und Leistungen in diesem Bereich sind:
24/7-Rufbereitschaft: Der Auftragnehmer stellt eine ständige Rufbereitschaft für kritische Störungen an MSR- und Gebäudeautomationsanlagen außerhalb der Regelarbeitszeiten sicher. Störungen können über Hotline, GLT-Meldung oder ein digitales Ticketsystem gemeldet werden. Meldungen werden bewertet, priorisiert und bei Bedarf in einen Vor-Ort-Einsatz überführt.
Reaktionszeiten und Entstörung vor Ort: Der Auftragnehmer hält die vertraglich vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten ein. Bei kritischen Störungen, z. B. Ausfall von Automationsstationen, sicherheitsrelevanten Verriegelungen, Frostschutzfunktionen, Alarmmeldungen oder GLT-Schnittstellen, erfolgt eine priorisierte Entstörung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über Dringlichkeit, geplantes Vorgehen und voraussichtliche Dauer.
Fehlersuche und Behebung: Vor Ort beginnt der Servicetechniker unverzüglich mit einer strukturierten Fehlersuche mithilfe geeigneter Mess-, Prüf- und Diagnosetechnik, z. B. Busdiagnose, Netzwerkanalyse, Signalprüfung, Datenpunktprüfung, Prüfsoftware und elektrischen Messgeräten. Eingesetzt werden qualifizierte MSR-Fachkräfte bzw. Elektrofachkräfte mit Erfahrung in den vorhandenen Systemen und Fabrikaten. Ursache, Maßnahmen, verwendete Ersatzteile und Prüfergebnisse werden im Störungs- oder Instandsetzungsbericht dokumentiert.
Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz inkl. Erstdiagnose
Diese Leistung stellt sicher, dass bei akuten Störungen oder Notfällen an Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik unverzüglich fachkundige Hilfe verfügbar ist. Nach Meldung fährt eine MSR-Fachkraft oder Elektrofachkraft schnellstmöglich zum Einsatzort, nimmt eine Erstdiagnose vor, z. B. bei Ausfall von Automationsstationen, fehlerhaften Sensorwerten, nicht reagierenden Aktoren, Kommunikationsstörungen, GLT-Ausfall, Alarmmeldungen oder fehlerhaften Regel- und Steuerfunktionen, und bewertet die Betriebssituation.
Kleinere Störungen, die mit vertretbarem Aufwand zu beheben sind, werden sofort beseitigt, z. B. Austausch eines defekten Sensors, Rücksetzen einer Störung, Wiederherstellung der Buskommunikation, Anpassung von Parametern oder Prüfung von Signalwegen. Kann der Fehler nicht unmittelbar vollständig behoben werden, wird der betroffene Anlagenbereich in einen sicheren Zustand versetzt, z. B. definierter Handbetrieb, Notbetrieb oder sicherer Stillstand, und das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abgestimmt. Jeder Einsatz wird mit einem Einsatzbericht dokumentiert, einschließlich Zeitpunkt, Befund, Maßnahmen, empfohlener Folgemaßnahmen und ggf. erforderlicher Ersatzteile.
Instandsetzung auf Regie (Mechanik/Elektrik/MSR)
Diese Position umfasst bedarfsorientierte Reparaturen und Instandsetzungen an Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik, die nach Prüfungen, Wartungen oder Störungsbeseitigungen erforderlich werden. Die Abrechnung erfolgt auf Regie-Basis nach Zeit und Material. Typische Leistungen sind z. B. der Austausch defekter Sensoren, Aktoren, Relais, Netzteile, Kommunikationsmodule, Automationsstationen, Bediengeräte, Klemmen, Kabel- und Busleitungen sowie die Anpassung von Parametern, Datenpunkten oder Steuerungsfunktionen. Mechanische Arbeiten beschränken sich auf MSR-relevante Bauteile, z. B. Gehäuse, Halterungen, Fühleraufnahmen oder Stellglieder.
Nach Abschluss der Instandsetzung wird der betroffene Anlagenteil wieder in Betrieb genommen und einer Funktions-, Signal- und Datenpunktprüfung unterzogen. Bei elektrischen Anlagenteilen erfolgt, soweit erforderlich, eine Sicherheitsprüfung gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE. Alle Arbeiten, Befunde und verwendeten Ersatzteile werden in einem Reparaturbericht dokumentiert; bei sicherheits- oder betriebsrelevanten Komponenten erfolgt ein Eintrag in die MSR- bzw. Prüfdokumentation. Damit wird der sichere, funktionsfähige und nachvollziehbare Zustand der MSR-Anlage wiederhergestellt.
Nachrüstung und Modernisierung von MSR-Anlagen
Bestehende Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik können durch gezielte Nachrüstungen und Modernisierungen an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Dies verbessert Regelgüte, Energieeffizienz, Anlagenverfügbarkeit, Bedienbarkeit und Störungsüberwachung, ohne dass zwingend eine vollständige Neuanlage erforderlich ist. Die Maßnahmen sind mit dem Betreiber abzustimmen und auf Grundlage der bestehenden MSR-Dokumentation, Datenpunktlisten, Funktionsbeschreibungen und Regelstrategien umzusetzen. Dabei sind insbesondere VDI 3814, DIN EN ISO 16484 sowie die relevanten Herstellerangaben und betrieblichen Vorgaben zu berücksichtigen. Nach Abschluss erfolgen Funktionsprüfung, Datenpunktprüfung, Parametrierung, Dokumentationsaktualisierung und Freigabe zur Nutzung.
Nachrüstung einer Automationsstation
Beschreibung: Eine bestehende MSR-Anlage wird durch den Austausch oder die Ergänzung einer Automationsstation modernisiert. Ziel ist es, bestehende Sensoren, Aktoren, Regelkreise, Meldungen und Betriebszustände zuverlässig zu erfassen, zu verarbeiten und an die Gebäudeleittechnik zu übertragen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Prüfung der vorhandenen Datenpunkte, die Anpassung der Regelstrategie, die Parametrierung der Automationsstation, die Einbindung in das Kommunikationsnetzwerk sowie die Aktualisierung der Visualisierung. Im Rahmen der Inbetriebnahme werden Signalprüfung, Datenpunktprüfung, Funktionsprüfung der Regelkreise, Alarm- und Störmeldungen sowie die Kommunikation zur Gebäudeleittechnik durchgeführt und protokolliert. Abschließend werden Datenpunktlisten, Funktionsbeschreibungen, Schalt- und Netzpläne sowie die MSR-Dokumentation aktualisiert.
Die Nachrüstung umfasst alle notwendigen Schritte:
Lieferung geeigneter MSR-Komponenten passend zur bestehenden Anlage, z. B. Automationsstation, Sensoren, Aktoren, Kommunikationsmodule oder Bediengeräte.
Montage und fachgerechter Anschluss der MSR-Komponenten einschließlich Verdrahtung, Busanbindung, Netzwerkanschluss und eindeutiger Kennzeichnung.
Integration in die bestehende MSR- und Gebäudeautomationsstruktur, einschließlich Anpassung von Datenpunkten, Regelkreisen, Meldungen, Alarmen und Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik.
Parametrierung der Komponenten gemäß Funktionsbeschreibung, Regelstrategie, Herstellerangaben und betrieblichen Vorgaben des Auftraggebers.
Inbetriebnahme und Test durch Signalprüfung, Datenpunktprüfung, Funktionsprüfung und Probelauf unter Betriebsbedingungen; alle Änderungen werden in der MSR-Dokumentation nachgeführt.
Durch diese Umrüstung erhält die MSR-Anlage eine verbesserte Regelung, Überwachung und Bedienbarkeit.
Die Nachrüstung ermöglicht eine genauere Erfassung von Betriebszuständen, eine bessere Regelqualität und eine zuverlässigere Übertragung von Meldungen und Alarmen. Dadurch werden Energieeffizienz, Anlagenverfügbarkeit und Betriebssicherheit verbessert. Gleichzeitig können Störungen schneller erkannt, bewertet und behoben werden.
Bei der Planung und Durchführung der Umrüstung sind folgende Punkte zu beachten:
Systemkompatibilität: Die neuen MSR-Komponenten müssen zur vorhandenen Automationsstruktur, Kommunikationstechnik, Gebäudeleittechnik und bestehenden Regelstrategie passen.
Datenpunkt- und Funktionskonzept: Vor Umsetzung sind Datenpunkte, Signalarten, Regelparameter, Grenzwerte, Alarmmeldungen und Bedienfunktionen eindeutig festzulegen.
Parametrierung und Prüfung: Nach der Installation sind alle Einstellungen zu prüfen, zu optimieren und durch Funktions-, Signal- und Datenpunktprüfung zu bestätigen.
Netzwerk und Kommunikation: Bus- und Netzwerkverbindungen sind fachgerecht einzubinden; Adressierung, Übertragung und Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik sind zu testen.
Sicherheit und Dokumentation: Betriebsrelevante Funktionen, Verriegelungen und Alarmmeldungen sind zu prüfen. Die MSR-Dokumentation, Datenpunktlisten, Schaltpläne und Funktionsbeschreibungen sind zu aktualisieren.
Nachrüstung einer Datenpunkt- und GLT-Anbindung
Beschreibung: Eine bestehende MSR-Anlage wird um zusätzliche Datenpunkte und eine verbesserte Anbindung an die Gebäudeleittechnik erweitert. Ziel ist es, Betriebszustände, Messwerte, Störungen, Alarme und Regelgrößen transparent darzustellen und für Betrieb, Wartung und Optimierung nutzbar zu machen. Die Nachrüstung erfolgt auf Basis der vorhandenen MSR-Struktur und wird mit dem Betreiber abgestimmt.
Folgende Leistungen sind inbegriffen:
Lieferung und Installation: Lieferung und Montage der erforderlichen MSR-Komponenten, z. B. Sensoren, Aktoren, I/O-Module, Kommunikationsmodule oder Automationsstationen.
Einbindung und Parametrierung: Einrichtung der Datenpunkte, Adressierung, Signalzuordnung, Grenzwerte, Alarmmeldungen und Visualisierung in der Gebäudeleittechnik.
Integration der Steuerung: Anpassung der bestehenden Regel- und Steuerfunktionen, soweit dies für die neue Datenpunkt- oder GLT-Anbindung erforderlich ist.
Prüfung und Inbetriebnahme: Durchführung von Signal-, Datenpunkt-, Funktions- und Kommunikationstests. Die Ergebnisse werden protokolliert und die Anlage nach erfolgreicher Prüfung freigegeben.
Hinweise:
Normen und Regelwerke: Die Nachrüstung erfolgt unter Berücksichtigung von VDI 3814, DIN EN ISO 16484, BetrSichV, TRBS und DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagenteile.
Abstimmung mit dem Betreiber: Änderungen an Sollwerten, Alarmen, Zeitprogrammen und Bedienfunktionen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Schulung der Bediener: Das Betriebspersonal wird in die geänderte Bedienung, Visualisierung und Alarmbearbeitung eingewiesen.
Lieferumfang Zubehör: Erforderliches Zubehör wie Klemmen, Leitungen, Netzwerktechnik, Beschriftungen oder Montagezubehör ist entsprechend der Ausführung zu berücksichtigen.
Robuste Ausführung: Die Komponenten sind für den vorgesehenen Einsatzort und die Umgebungsbedingungen geeignet auszuwählen.
Ersatzteilbeschaffung und -lieferung
Der Auftragnehmer stellt die Ersatzteilbeschaffung und -lieferung für Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik nach Bedarf sicher. Dazu zählen z. B. Sensoren, Aktoren, Automationsstationen, I/O-Module, Kommunikationsmodule, Netzteile, Relais, Bediengeräte, Klemmen, Schnittstellenmodule und sonstige MSR-Komponenten. Zunächst identifiziert der Auftragnehmer anhand der Störungsbeschreibung, Inspektion oder MSR-Dokumentation das erforderliche Ersatzteil. Anschließend erfolgt die Beschaffung über eigene Lagerbestände, Hersteller oder Fachhandel.
Hinweis: Materialkosten sind nicht enthalten und werden separat ausgewiesen. Diese Leistung umfasst ausschließlich die Beschaffung und Bereitstellung. Es werden möglichst originale, gleichwertige und systemkompatible Ersatzteile eingesetzt. Der Einsatz nicht freigegebener Komponenten ist mit dem Auftraggeber abzustimmen, da er Funktion, Kommunikation oder Gewährleistung beeinträchtigen kann.
Viele gängige Ersatz- und Verschleißteile hält der Auftragnehmer auf Lager, z. B. Sensoren, Relais, Netzteile, Klemmen, Kommunikationsmodule oder Standardaktoren. Nicht verfügbare Teile werden kurzfristig beschafft. Expresslieferungen sind nicht enthalten.
Express- und Kurierlieferung für Ersatzteile
Optional bietet der Auftragnehmer Express- oder Kurierlieferungen für dringend benötigte MSR-Ersatzteile an, z. B. zur Wiederherstellung kritischer Regel-, Steuer-, Melde- oder Alarmfunktionen. Die Lieferung kann am selben Tag oder über Nacht erfolgen. Die Kosten für Express- oder Kurierdienste werden gesondert berechnet und vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Ersatzteilrecherche, -beschaffung und -logistik
Diese Leistung umfasst Identifikation, Beschaffung und Logistik von Ersatzteilen für MSR-Anlagen. Auf Basis der MSR-Dokumentation, z. B. Datenpunktlisten, Schaltplänen, Stücklisten, Typenschildern und Störungsberichten, wird das benötigte Teil ermittelt. Es wird geprüft, ob originale, kompatible oder technisch gleichwertige Ersatzkomponenten verfügbar sind, ohne die Funktion der Anlage, Kommunikation oder Parametrierung zu beeinträchtigen.
Anschließend übernimmt der Dienstleister Angebotseinholung, Bestellung, Versandorganisation und Terminverfolgung. Die Lieferung erfolgt an den vorgesehenen Einsatzort; das Instandhaltungsteam wird informiert. Die Dokumentation umfasst Teilenummern, Hersteller, Lieferant, relevante Prüf- oder Konformitätsnachweise sowie Änderungen an der MSR-Dokumentation. Dadurch wird eine nachvollziehbare Anlagenhistorie für Betrieb, Wartung und spätere Prüfungen sichergestellt.
Nachhaltige Modernisierung durch Energieeinsparmaßnahmen
Energieeffizienzmaßnahmen an Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik stellen einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen und wirtschaftlichen Gebäudebetrieb dar. Durch gezielte Optimierung von Regelstrategien, Zeitprogrammen, Sollwerten, Betriebsarten, Sensorik, Aktorik und Gebäudeleittechnik können Energieverbräuche reduziert, Anlagen effizienter betrieben und Betriebskosten gesenkt werden. Solche Maßnahmen unterstützen zugleich die Einhaltung von Umwelt-, Energie- und Compliance-Anforderungen, z. B. GEG, ISO 50001 und ISO 14001, sowie die Erreichung von Nachhaltigkeits- und ESG-Zielen im Facility Management.
Die Maßnahmen sollen darauf abzielen:
Optimierung des Energieeinsatzes durch bedarfsgerechte Regelung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Kälte- und weiteren TGA-Anlagen.
Verbesserung der Anlagenleistung durch intelligente MSR-Funktionen, z. B. Zeitprogramme, Präsenz- und Belegungssteuerung, Temperatur- und Luftqualitätsregelung, Nachtabsenkung, Freigabefunktionen und bedarfsgerechte Sollwertführung.
Verlängerung der Lebensdauer von MSR-Komponenten und angeschlossenen Anlagen durch stabilere Regelung, reduzierte Schalthäufigkeiten, geringere thermische Belastungen und frühzeitige Störungserkennung.
Reduzierung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen durch systematische Auswertung von Betriebsdaten, Optimierung der Regelparameter und Verbesserung der Transparenz über die Gebäudeleittechnik.
Der Auftragnehmer erstellt Modernisierungskonzepte, die Energieeinsparungen und Funktionsverbesserungen für MSR-Anlagen aufzeigen. Die Vorschläge sollen Folgendes beinhalten:
Austausch oder Ergänzung veralteter Sensoren, Aktoren, Automationsstationen, I/O-Module, Bediengeräte und Kommunikationsmodule.
Optimierung von Regelstrategien, Sollwerten, Zeitprogrammen, Grenzwerten und Betriebsarten.
Einsatz bedarfsgerechter MSR-Funktionen, z. B. über Temperatur-, Feuchte-, Druck-, Luftqualitäts- oder Präsenzsignale.
Verbesserung der Datenpunktqualität, Alarmierung, Trendaufzeichnung und Auswertung.
Reduzierung unnötiger Laufzeiten, Schaltvorgänge und Fehlregelungen durch angepasste Freigabe- und Verriegelungsfunktionen.
Nutzung vorhandener MSR-Betriebsdaten zur fortlaufenden Optimierung der Regelung.
Vor jeglichen Nachrüstungen muss der Auftragnehmer eine Bestandsaufnahme durchführen, um den aktuellen Zustand und die Optimierungspotenziale der MSR-Anlagen zu ermitteln. Diese umfasst:
Aufnahme der vorhandenen MSR-Komponenten, Datenpunkte, Regelkreise und Kommunikationsverbindungen.
Prüfung der vorhandenen Funktionsbeschreibungen, Regelstrategien, Datenpunktlisten und Schaltpläne.
Bewertung der aktuellen Parametrierung, Sollwerte, Zeitprogramme, Alarmgrenzen und Betriebsarten.
Identifizierung unplausibler Messwerte, instabiler Regelkreise, unnötiger Laufzeiten und fehlender Datenpunkte.
Bewertung der vorhandenen MSR-Software hinsichtlich Bedienbarkeit, Transparenz und Optimierungspotenzial.
Hinweis:
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme bilden die Grundlage für technisch und wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der MSR-Technik.
Der Auftragnehmer erstellt einen strukturierten Umsetzungsplan, der Folgendes umfasst:
Beschreibung der vorgesehenen MSR-Maßnahmen einschließlich betroffener Komponenten, Datenpunkte und Regelkreise.
Priorisierung nach Energieeinsparpotenzial, Betriebssicherheit, Umsetzbarkeit und Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb.
Abstimmung erforderlicher Abschaltungen, Testphasen, Inbetriebnahmen und Freigaben mit dem Auftraggeber.
Durchführung von Parametrierung, Funktionsprüfung, Signalprüfung, Datenpunktprüfung und Probebetrieb.
Aktualisierung der MSR-Dokumentation, z. B. Datenpunktlisten, Funktionsbeschreibungen, Schaltpläne und Prüfprotokolle.
Hinweis:
Alle Maßnahmen müssen so geplant und durchgeführt werden, dass die Verfügbarkeit, Betriebssicherheit und Bedienbarkeit der MSR-Anlage erhalten bleiben.
Die erzielten Energieeffizienzgewinne sind nach der Umsetzung zu überwachen und zu verifizieren. Der Auftragnehmer nutzt geeignete MSR-Mess- und Betriebsdaten. Dazu zählen:
Vergleich relevanter Betriebsdaten vor und nach der Umsetzung, z. B. Sollwerte, Istwerte, Stellgrößen, Laufzeiten und Energieverbräuche.
Auswertung von Trenddaten, Alarmmeldungen und Betriebszuständen.
Überprüfung der Wirksamkeit angepasster Regelstrategien, Zeitprogramme und Grenzwerte.
Dokumentation der erzielten Verbesserungen und Empfehlungen für weitere MSR-Optimierungen.
Hinweis:
Regelmäßige Auswertungen können genutzt werden, um die Wirksamkeit der MSR-Optimierungen transparent darzustellen und weitere Einsparpotenziale abzuleiten.
Der Auftragnehmer berichtet folgende Leistungskennzahlen:
Verbesserung der Regelgüte und Reduzierung unnötiger Anlagenlaufzeiten, z. B. in Prozent oder Betriebsstunden pro Jahr.
Reduzierung des Energieverbrauchs durch optimierte MSR-Funktionen, z. B. Sollwertführung, Zeitprogramme, Freigaben und bedarfsgerechte Regelung.
Verfügbarkeit der relevanten MSR-Anlagen, Automationsstationen, Sensoren, Aktoren und Kommunikationsverbindungen.
Reduzierung von Störungen, Alarmhäufigkeiten und wiederkehrenden Fehlermeldungen.
Erfüllung definierter Optimierungs- und Energieziele gemäß Betreiberanforderungen, ISO 50001 oder internen Facility-Management-Vorgaben.
Hinweis:
Der Auftraggeber kann unabhängige Prüfungen, Audits oder technische Bewertungen verlangen, um die Wirksamkeit der umgesetzten MSR-Maßnahmen zu bestätigen. Dies kann z. B. im Rahmen von Energieaudits, ISO-50001-Nachweisen oder internen Betreiberkontrollen erfolgen.
Folgende Maßnahmen sind Teil des Verbesserungsprozesses:
Regelmäßige Abstimmungstermine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Bewertung der MSR-Anlagenleistung, Regelqualität, Störungshäufigkeit, Energiekennzahlen und Einhaltung relevanter Vorgaben, z. B. VDI 3814, DIN EN ISO 16484, BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagenteile.
Besprechung weiterer Optimierungsmöglichkeiten, z. B. Anpassung von Regelstrategien, Sollwerten, Zeitprogrammen, Alarmgrenzen, Datenpunkten oder Kommunikationsschnittstellen.
Fortschreibung der langfristigen MSR-Optimierungs- und Energieeffizienzplanung im Einklang mit den Betreiberzielen, Nachhaltigkeitsvorgaben sowie Anforderungen aus ISO 50001 und ISO 14001.
Schulungen und Unterweisungen für MSR-Anlagen
Der Auftragnehmer führt regelmäßige technische Schulungen, Sicherheitsunterweisungen und praxisnahe Einweisungen für Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik durch. Ziel ist es, ein hohes Maß an Betriebssicherheit, Fachkompetenz und rechtskonformem Umgang mit MSR-Anlagen sicherzustellen. Die Schulungen berücksichtigen insbesondere ArbSchG, BetrSichV, TRBS, DGUV-Regelwerk, VDI 3814, DIN EN ISO 16484 sowie interne Betriebsanweisungen. Damit wird gewährleistet, dass das Betriebs- und Instandhaltungspersonal über die erforderlichen Kenntnisse zum sicheren Betrieb, zur Bedienung, Wartung und Prüfung der MSR-Anlagen verfügt.
Schulungsrahmenkonzept
Einführungsunterweisung: Für neue Mitarbeitende vor Tätigkeiten an oder in der Nähe von MSR-Anlagen; Inhalte sind grundlegende Anlagenfunktionen, Gefahren, Zuständigkeiten, Bediengrenzen und Meldewege.
Technische Fachschulung: Regelmäßige Schulungen zu Bedienung, Parametrierung, Störungsanalyse, Datenpunktprüfung, Sensorik, Aktorik, Automationsstationen, Regelkreisen und Gebäudeleittechnik.
Sicherheits- und Awareness-Schulung: Schulung zu sicherem Arbeiten an MSR-Schaltschränken, Kommunikationssystemen und Feldgeräten sowie zum Umgang mit Störungen, Alarmen, Fehlbedienungen und Notfallsituationen.
Auffrischungsschulung: Mindestens jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der MSR-Anlage, Software, Regelstrategie oder Betriebsorganisation.
Dokumentation und Nachweisführung: Alle Schulungen werden mit Teilnehmerliste, Schulungsinhalt, Datum, Dauer und Qualifikationsnachweis dokumentiert und revisionssicher abgelegt.
Schulungsziele und Ergebnisse
Sicherstellung, dass Mitarbeitende die MSR-Anlagen fachgerecht, sicher und regelkonform bedienen und überwachen können.
Reduzierung von Fehlbedienungen, Störungen, unnötigen Alarmen und ineffizienten Betriebszuständen.
Verbesserung des Verständnisses für Regelstrategien, Sollwerte, Zeitprogramme, Datenpunkte und Alarmmanagement.
Nachvollziehbarer Nachweis von Unterweisungen und Qualifikationen gegenüber Betreiber, Auditoren oder Aufsichtsstellen.
Kontinuierliche Verbesserung durch Aktualisierung der Schulungsinhalte auf Basis von Störungen, Änderungen und Betriebserfahrungen.
Der Auftragnehmer erstellt einen jährlichen Schulungsplan, der vom Auftraggeber freizugeben ist, und legt folgende Punkte fest:
Einweisung neuer Mitarbeitender in Bedienung, Sicherheit und Zuständigkeiten im Umgang mit MSR-Anlagen.
Jährliche Auffrischungsschulung für relevantes Betriebs- und Instandhaltungspersonal zu MSR-Funktionen, Störungsmanagement, Dokumentation und Betreiberpflichten.
Anlassbezogene Schulungen bei Modernisierungen, Softwareänderungen, neuen Automationsstationen, geänderten Regelstrategien oder neuen GLT-Funktionen.
Schulungsinhalte und Methodik
Grundlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik, einschließlich Aufbau, Funktion und Zusammenspiel von Sensoren, Aktoren, Automationsstationen, Regelkreisen und Gebäudeleittechnik.
Bedienung und Überwachung von MSR-Anlagen, z. B. Sollwerte, Zeitprogramme, Betriebsarten, Grenzwerte, Alarmmeldungen, Trendaufzeichnungen und Datenpunktanzeigen.
Prüfung und Bewertung von MSR-Funktionen, z. B. Signalprüfung, Datenpunktprüfung, Plausibilitätskontrolle von Messwerten, Funktionsprüfung von Stellbefehlen und Rückmeldungen.
Umgang mit Störungen und Alarmen, einschließlich strukturierter Fehlersuche, Meldewegen, Eskalationsverfahren, Notbetrieb, Handbetrieb und Freigabe nach Störungsbeseitigung.
Sicherheitsaspekte bei Arbeiten an MSR-Schaltschränken, Feldgeräten und Kommunikationssystemen, einschließlich Zugangsregelungen, Kennzeichnung, Schutzmaßnahmen und Abstimmung mit dem Betreiber.
Dokumentation und Berichtswesen, z. B. Pflege von Datenpunktlisten, Prüfprotokollen, Störungsberichten, Parameteränderungen, Wartungsnachweisen und Einträgen im CAFM- oder GLT-System.
Methodik: Kombination aus theoretischer Unterweisung, praktischen Übungen an MSR-Anlagen oder Schulungsaufbauten, Einweisung in GLT-/Visualisierungssysteme, digitalen Lernmodulen und praxisnahen Störungssimulationen.
Bewertung und Zertifizierung
Die Bewertung der Teilnehmenden basiert auf theoretischem Wissen und praktischer Anwendung im Bereich der Mess-, Steuer- und Regeltechnik, einschließlich Sensorik, Aktorik, Automationsstationen, Regelkreisen, Datenpunkten, Alarmmanagement und Gebäudeleittechnik.
Erfolgreiche Teilnehmende erhalten einen Schulungs- oder Qualifikationsnachweis, der vom Auftraggeber bzw. Projektmanagement anerkannt wird und als Nachweis für die Einweisung in Bedienung, Wartung, Prüfung und Störungsbearbeitung von MSR-Anlagen dient.
Die Bewertung berücksichtigt insbesondere den sicheren und fachgerechten Umgang mit MSR-Systemen, die Einhaltung interner Betriebsanweisungen sowie relevante Anforderungen aus BetrSichV, TRBS, DGUV-Regelwerk, VDI 3814 und DIN EN ISO 16484.
Alle Bewertungsergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und revisionssicher im zentralen Dokumentationssystem, z. B. CAFM-, HSE-, FM- oder QM-System, abgelegt.
Die Dokumentation erfolgt in Anlehnung an VDI 6026-1 und umfasst mindestens folgende Unterlagen:
Schulungsunterlagen, Präsentationen und Handouts mit Inhalten zu MSR-Anlagen, Gebäudeautomation, Bedienung, Sicherheit und Störungsmanagement.
Anwesenheitslisten und Teilnehmerdaten einschließlich Funktion bzw. Rolle, z. B. Betriebspersonal, MSR-Techniker, Instandhaltungspersonal oder fachkundige Person.
Nachweise zur Qualifikation der Schulenden, z. B. Berufserfahrung, Fachkenntnisse in MSR-Technik, Herstellerqualifikationen oder projektspezifische Einweisungen.
Prüfungsergebnisse, Feedbackbögen sowie Nachweise über praktische Übungen, z. B. Datenpunktprüfung, Signalprüfung, Alarmbearbeitung oder Bedienung der Gebäudeleittechnik.
Ausgestellte Schulungsnachweise mit Gültigkeit bzw. Fristen für Wiederholungs- und Auffrischungsschulungen.
Integration von Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Die Schulungsprogramme müssen die Anforderungen an Arbeitssicherheit und Umweltschutz im Bereich der Mess-, Steuer- und Regeltechnik berücksichtigen. Der Auftragnehmer behandelt insbesondere den sicheren Umgang mit MSR-Schaltschränken, Sensoren, Aktoren, Automationsstationen, Kommunikationsleitungen, Datenpunkten und Bedienoberflächen.
Dabei werden MSR-spezifische Risiken wie Fehlbedienung, unzulässige Parametrierung, fehlerhafte Messwerte, gestörte Regelkreise, Ausfall von Alarmmeldungen und Arbeiten an Feldgeräten praxisnah vermittelt. Umweltrelevante Aspekte wie energieeffiziente Regelung, Vermeidung unnötiger Anlagenlaufzeiten sowie sachgerechter Umgang mit ausgetauschten MSR-Komponenten, Batterien und Elektronikbauteilen werden ebenfalls einbezogen.
Die Anforderungen aus ArbSchG, BetrSichV, TRBS, DGUV-Regelwerk sowie einschlägigen MSR-Regelwerken, insbesondere VDI 3814 und DIN EN ISO 16484, werden angemessen berücksichtigt. Ziel ist ein sicherer, fachgerechter und energieeffizienter Betrieb der MSR-Anlagen.
Reporting und Kommunikation
Der Auftragnehmer erstellt halbjährliche Berichte über durchgeführte Schulungen und Unterweisungen im Bereich der Mess-, Steuer- und Regeltechnik, einschließlich Themen, Zielgruppen, Teilnehmerzahl und Zeitraum.
Auflistung erkannter Qualifikationslücken und empfohlener Maßnahmen, z. B. zusätzliche Einweisungen, praktische Übungen an MSR-Anlagen, Schulungen zu Gebäudeleittechnik, Alarmmanagement oder Parametrierung.
Planung der Schulungsaktivitäten für den folgenden Zeitraum, abgestimmt auf geänderte MSR-Funktionen, neue Automationsstationen, Softwareänderungen, Störungserfahrungen und betriebliche Anforderungen.
Kennzahlen zur Schulungswirksamkeit und Betriebssicherheit, z. B. Teilnahmequote, Anzahl der Schulungen, dokumentierte Fehlbedienungen, Störungsmeldungen, Alarmhäufigkeit und umgesetzte Verbesserungsmaßnahmen.
Die Berichte sind digital bereitzustellen und in das FM-, CAFM-, HSE- oder QM-Dokumentationssystem zu integrieren. Die Ablage muss nachvollziehbar, strukturiert und prüffähig erfolgen, insbesondere für MSR-Dokumentation, Schulungsnachweise und Betreiberpflichten.
Schulung für MSR-Fachkräfte und unterwiesene Personen (Grundschulung/Auffrischung)
Diese Leistung umfasst eine kombinierte Grund- und Auffrischungsschulung für Mitarbeitende, die Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik bedienen, überwachen, warten oder prüfen. Der theoretische Teil behandelt die wesentlichen Grundlagen der MSR-Technik, relevante Betreiberpflichten, Arbeitsschutzanforderungen sowie einschlägige Regelwerke wie ArbSchG, BetrSichV, TRBS, DGUV-Regelwerk, VDI 3814 und DIN EN ISO 16484. Inhalte sind insbesondere Sensorik, Aktorik, Automationsstationen, Datenpunkte, Regelkreise, Alarmmeldungen, Gebäudeleittechnik, sichere Bedienung und der Umgang mit Störungen.
Der praktische Teil konzentriert sich auf die sichere Anwendung im Betrieb, z. B. Signal- und Datenpunktprüfung, Plausibilitätskontrolle von Messwerten, Bedienung der Visualisierung, Quittierung und Bewertung von Alarmen, Prüfung von Stellbefehlen und Rückmeldungen sowie Vorgehen bei typischen MSR-Störungen. Am Ende der Schulung kann eine theoretische und/oder praktische Überprüfung erfolgen. Erfolgreiche Teilnehmende erhalten einen Schulungsnachweis, der die vermittelten Inhalte und den Anwendungsbereich dokumentiert. Die Schulungsdokumentation, z. B. Teilnehmerlisten, Inhalte und Nachweise, wird dem Auftraggeber zur Ablage im FM-, CAFM- oder QM-System bereitgestellt.
Betriebsanweisungen für jede MSR-Anlage (Erstellung/Aktualisierung und Aushang)
Für jede relevante Anlage oder Anlagengruppe der Mess-, Steuer- und Regeltechnik, z. B. MSR-Schaltschränke, Automationsstationen, Feldgeräte, Sensoren, Aktoren, Regelkreise, Kommunikationssysteme und Bedienoberflächen, werden spezifische Betriebsanweisungen erstellt oder bei Bedarf aktualisiert. Diese beschreiben verständlich die erforderlichen Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen für Betrieb, Bedienung, Wartung, Prüfung und Störungsbearbeitung der jeweiligen MSR-Anlage. Sie enthalten u. a. typische Gefährdungen, zulässige Bedienhandlungen, Vorgehen bei Alarmen und Störungen, Hand- und Notbetrieb, Freigabe- und Eskalationswege sowie Hinweise zur Dokumentation von Änderungen und Eingriffen.
Diese Leistung unterstützt die Unterweisungs- und Informationspflichten des Betreibers gemäß ArbSchG, BetrSichV, TRBS und DGUV-Regelwerk. Die Betriebsanweisungen berücksichtigen außerdem die einschlägigen MSR-Regelwerke, insbesondere VDI 3814 und DIN EN ISO 16484. Nach Fertigstellung werden die Anweisungen mit dem Auftraggeber abgestimmt, digital in der MSR- bzw. FM-Dokumentation abgelegt und bei Bedarf gut sichtbar an geeigneter Stelle, z. B. am MSR-Schaltschrank, im Technikraum oder in der Gebäudeleittechnik-Dokumentation, bereitgestellt. Sie dienen zugleich als Grundlage für Schulungen und Unterweisungen des Betriebs- und Instandhaltungspersonals.
Jährliche Schulung von MSR-Fachkräften und unterwiesenen Personen (mit Nachweis)
Diese Position umfasst die jährliche Schulung aller Personen, die im Bereich der Mess-, Steuer- und Regeltechnik tätig sind, z. B. MSR-Fachkräfte, Betriebspersonal, Instandhaltungspersonal und unterwiesene Personen. Die Schulung enthält einen theoretischen und einen praktischen Teil. Behandelt werden insbesondere Betreiberpflichten, Arbeitsschutzanforderungen, relevante Vorgaben aus ArbSchG, BetrSichV, TRBS und DGUV-Regelwerk sowie die einschlägigen MSR-Regelwerke wie VDI 3814 und DIN EN ISO 16484. Inhaltlich stehen Sensorik, Aktorik, Automationsstationen, Regelkreise, Datenpunkte, Alarmmeldungen, Gebäudeleittechnik, sichere Bedienung, Dokumentation und der Umgang mit Störungen im Mittelpunkt.
Im praktischen Teil werden typische MSR-Tätigkeiten geübt, z. B. Sicht- und Funktionskontrollen, Signal- und Datenpunktprüfungen, Plausibilitätskontrolle von Messwerten, Bedienung der Visualisierung, Quittierung und Bewertung von Alarmen, Vorgehen bei Kommunikationsstörungen sowie Hand- oder Notbetrieb. Die Schulung kann als Gruppenveranstaltung durchgeführt werden. Die Teilnahme wird dokumentiert; bei Bedarf erfolgen kurze Wissensabfragen oder praktische Übungen. Nach Abschluss erhält jede teilnehmende Person einen Schulungsnachweis, der dem Auftraggeber als Nachweis gegenüber internen Stellen, Auditoren oder Aufsichtsbehörden bereitgestellt wird.
Echtzeit-Cockpit und Reporting für MSR-Anlagen
Dieses Dokument beschreibt den Rahmen und die technischen Anforderungen für die Einführung eines digitalen Dashboards und Reportingsystems als Bestandteil der technischen Betriebsführung von Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik. Der Auftragnehmer stellt eine webbasierte Plattform bereit, die Betriebs-, Status- und Störungsdaten aus MSR-Anlagen, Automationsstationen, Sensoren, Aktoren, Regelkreisen, Datenpunkten und Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik zusammenführt. Das System visualisiert relevante Leistungskennzahlen und zeigt Prüf-, Wartungs- und Störungsstatus möglichst in Echtzeit an. Ziel ist es, Transparenz, Betriebssicherheit, Regelqualität und Energieeffizienz der MSR-Anlagen zu erhöhen und datenbasierte Entscheidungen im Betrieb und in der Instandhaltung zu unterstützen.
Das digitale Dashboard dient als zentrale Visualisierungs- und Reporting-Schnittstelle für MSR-Anlagendaten. Es umfasst folgende Kernfunktionen:
Echtzeitüberwachung: Kontinuierliche Anzeige von Verfügbarkeit, Betriebszuständen, Messwerten, Stellgrößen, Alarmen, Störmeldungen und Kommunikationsstatus relevanter MSR-Anlagen.
KPI-Visualisierung: Grafische Darstellung von Regelqualität, Anlagenverfügbarkeit, Störungshäufigkeit, Alarmaufkommen, Reaktionszeiten, Energiekennwerten und Optimierungsergebnissen.
Prüfmanagement: Überwachung von Prüffristen, Wartungsintervallen und wiederkehrenden Funktionsprüfungen, einschließlich Erinnerungsfunktion und Übersicht über fällige oder überfällige Maßnahmen.
Wartungsverfolgung: Abbildung geplanter, laufender und abgeschlossener Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, einschließlich Verknüpfung mit Arbeitsaufträgen, Checklisten und Prüfprotokollen.
Benutzerverwaltung: Rollenbasierter Zugriff für Betreiber, Facility Management, MSR-Fachkräfte, Instandhaltungspersonal und Auftraggeber mit abgestuften Lese- und Schreibrechten sowie Protokollierung von Änderungen.
Reporting: Automatisierte Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresberichten zu Anlagenzustand, Verfügbarkeit, Störungen, Wartungsstatus, Energieeffizienz und MSR-relevanten Kennzahlen.
Datenexport: Strukturierte Ausgabe von Daten, z. B. CSV, XML oder API, zur Integration in CAFM-, FM-, Energie- oder Dokumentationssysteme sowie zur Unterstützung der technischen Anlagendokumentation.
Das Dashboard muss folgende technische Anforderungen erfüllen:
Webbasierte Architektur: Zugriff über moderne Webbrowser ohne zusätzliche Client-Software; Nutzung sicherer Anmeldeverfahren, z. B. rollenbasierte Benutzerrechte und optional Mehr-Faktor-Authentifizierung nach Vorgabe des Auftraggebers.
Datenintegration: Kompatibilität mit MSR- und Gebäudeautomationssystemen, z. B. Automationsstationen, Sensoren, Aktoren, Datenpunkten, GLT-Systemen und gängigen Schnittstellen wie BACnet, Modbus TCP, OPC UA oder REST/API.
Datensicherheit: Verschlüsselte Datenübertragung, DSGVO- und BDSG-konforme Speicherung, rollenbasierte Zugriffskonzepte sowie Protokollierung von Benutzeraktivitäten und Parameteränderungen.
Verfügbarkeit: Hohe Systemverfügbarkeit während der Vertragslaufzeit, ausgenommen geplante Wartungsfenster; Reaktions- und Wiederherstellungszeiten werden im Service-Level-Agreement festgelegt.
Skalierbarkeit: Modularer Aufbau mit der Möglichkeit, weitere MSR-Anlagen, Datenpunkte, Gebäude, Regelkreise oder GLT-Funktionen später zu integrieren.
Benutzeroberfläche: Intuitive und übersichtliche Bedienoberfläche mit klaren Rollen- und Ansichtenkonzepten, z. B. Betreiberansicht, FM-Ansicht, MSR-Technikeransicht und Managementansicht.
Datensicherung: Regelmäßige automatische Backups mit definierten Aufbewahrungsfristen und getesteten Wiederherstellungsprozessen.
Das Dashboard soll mindestens folgende Kennzahlen erfassen und darstellen:
Verfügbarkeit der MSR-Anlagen (%): Anteil der Zeit, in der definierte MSR-Systeme, Automationsstationen, Kommunikationsverbindungen und GLT-Schnittstellen betriebsbereit sind.
Mittlere Zeit zwischen Störungen (MTBF): Durchschnittlicher Zeitraum zwischen ungeplanten Ausfällen kritischer MSR-Komponenten oder Funktionen.
Erfüllungsquote Wartung und Prüfung (%): Anteil der geplanten Wartungs-, Funktionsprüfungs- und Datenpunktprüfungsaufträge, die fristgerecht abgeschlossen wurden.
Energieverbrauch je Betriebsstunde (kWh): Durchschnittlicher Energieverbrauch angeschlossener Anlagen je Betriebsstunde oder je ausgewähltem Anlagenbereich, soweit die erforderlichen Messdaten über die MSR verfügbar sind.
Intelligentes Remote-Monitoring und Zustandsanalyse von MSR-Anlagen zur Erhöhung von Betriebssicherheit und Effizienz
Ziel ist die kontinuierliche Zustandsüberwachung von Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik, z. B. Automationsstationen, Sensoren, Aktoren, Regelkreisen, Datenpunkten, Kommunikationsverbindungen und Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik. Durch digitale Überwachung sollen Störungen frühzeitig erkannt, Regelabweichungen bewertet, Wartungsmaßnahmen gezielter geplant und Energieverbräuche durch optimierte Betriebsführung reduziert werden. Dabei sind insbesondere VDI 3814, DIN EN ISO 16484, BetrSichV, TRBS sowie DGUV Vorschrift 3 für elektrische MSR-Anlagenteile zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer erfasst und bewertet relevante Betriebs- und Zustandsdaten der MSR-Anlagen, z. B. Verfügbarkeit von Automationsstationen, Sensorplausibilität, Stellgrößen, Alarmhäufigkeit, Kommunikationsstatus, Regelabweichungen und Störungshistorie. Die Daten werden strukturiert, nachvollziehbar und prüffähig dokumentiert und dienen als Grundlage für Instandhaltung, Optimierung und Reporting.
Das System muss regelmäßig automatische Berichte mit folgenden Informationen für jede überwachte MSR-Anlage erzeugen:
Betriebszustände, Laufzeiten und Schaltvorgänge relevanter MSR-Komponenten, z. B. Automationsstationen, Sensoren, Aktoren und Stellglieder.
Status und Verfügbarkeit von Datenpunkten, Regelkreisen, Kommunikationsverbindungen und GLT-Schnittstellen.
Trendanalysen relevanter Mess- und Regelgrößen, z. B. Temperatur, Feuchte, Druck, CO₂, Volumenstrom, Stellpositionen und Soll-/Istwerte.
Alarm- und Ereignisprotokolle, z. B. Kommunikationsausfall, Sensorfehler, Grenzwertverletzungen, Regelabweichungen oder wiederkehrende Störungen.
KPI-basierte Handlungsempfehlungen, z. B. Kalibrierbedarf, Parametrierungsanpassung, Optimierung von Zeitprogrammen oder vorbeugende Instandhaltung.
Der Auftragnehmer stellt ein modernes, sicheres digitales Überwachungssystem bereit, das folgende Anforderungen erfüllt:
Datenerfassung: Kontinuierliche Erfassung relevanter MSR-Betriebsdaten, z. B. Messwerte, Stellgrößen, Betriebszustände, Alarmmeldungen, Kommunikationsstatus und Datenpunktqualität.
Echtzeitübertragung: Sichere und verschlüsselte Datenübertragung an ein zentrales System, auf das Auftraggeber und Auftragnehmer rollenbasiert zugreifen können.
Datenvisualisierung: Webbasierte Dashboards mit Trendkurven, Zustandsanzeigen, Alarmübersichten, Datenpunktstatus und Kennzahlen zur MSR-Anlagenleistung.
Datenanalyse: Automatische Auswertung der erfassten Daten zur Erkennung von Auffälligkeiten, unplausiblen Messwerten, instabilen Regelkreisen, Kommunikationsstörungen und Optimierungspotenzialen.
Systemkompatibilität: Integration in bestehende MSR- und Gebäudeautomationssysteme über gängige Schnittstellen wie BACnet, Modbus TCP, OPC UA oder REST/API.
Skalierbarkeit: Erweiterbarkeit um zusätzliche MSR-Anlagen, Datenpunkte, Gebäude oder Regelkreise ohne grundlegende Änderung der Systemarchitektur.
Cybersicherheit: Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, z. B. verschlüsselte Kommunikation, rollenbasierte Zugriffe, Protokollierung von Änderungen, regelmäßige Updates und Datensicherung.
Hinweis:
Alle erfassten MSR-Betriebs-, Mess- und Zustandsdaten sind sicher, strukturiert und revisionssicher zu speichern. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der DSGVO/BDSG sowie der vertraglichen Dokumentationsanforderungen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
Automatisierte wöchentliche und monatliche Statusberichte zu MSR-Anlagen, z. B. Verfügbarkeit, Störungshäufigkeit, Alarmaufkommen, Regelqualität und Wartungsbedarf.
Frühwarnmeldungen bei kritischen Zuständen, z. B. Sensorfehlern, Kommunikationsausfällen, unplausiblen Messwerten, instabilen Regelkreisen oder Grenzwertverletzungen.
Empfehlungen für Wartungs- und Optimierungsmaßnahmen auf Basis historischer Daten, Trendanalysen und wiederkehrender Störungen.
Auswertung der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen, z. B. Reduzierung von Störungen, Verbesserung der Regelqualität, höhere Anlagenverfügbarkeit und Energieeinsparungen.
Telefonischer und digitaler MSR-Support
Der Auftragnehmer stellt fachkundige Unterstützung durch MSR-Fachkräfte telefonisch oder online bereit, wenn Störungen, Fehlermeldungen oder Bedienfragen an Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik auftreten. Auf Basis von Fehlercodes, Meldetexten, Trenddaten und Symptombeschreibungen gibt die Fachkraft konkrete Handlungsempfehlungen, z. B. zur sicheren Rücksetzung von Automationsstationen, Prüfung von Sensorwerten, Kontrolle von Stellbefehlen, Bewertung von Alarmmeldungen oder Plausibilisierung von Messwerten. Sofern verfügbar, können Diagnosedaten über einen sicheren Fernzugriff, die Gebäudeleittechnik oder ein Remote-Monitoring-System ausgewertet werden, um die Fehlerursache schneller einzugrenzen. Kleinere Störungen können dadurch häufig ohne sofortigen Vor-Ort-Einsatz behoben werden.
Jede Supportanfrage wird in einem Ticketsystem dokumentiert, einschließlich Datum, Uhrzeit, betroffener MSR-Anlage, Problem, empfohlener Maßnahmen und Ergebnis. Dies ermöglicht die Auswertung wiederkehrender Störungen und unterstützt den Betreiber bei der nachvollziehbaren Dokumentation seiner Betreiberpflichten. Wichtige Informationen, insbesondere sicherheits- oder betriebsrelevante Hinweise, werden in der MSR-Dokumentation bzw. im Wartungs- und Störungsnachweis abgelegt. Der Helpdesk kann nach Vereinbarung auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten verfügbar sein; er ersetzt keine erforderlichen Vor-Ort-Prüfungen, bietet jedoch eine qualifizierte Erstbewertung und trägt zur Reduzierung von Ausfallzeiten sowie zur Erhöhung der Betriebssicherheit bei.
Der Auftragnehmer richtet ein belastbares Dokumentationssystem ein, das mindestens folgende Anforderungen umfasst:
Führung eines MSR-Anlagen- und Prüfbuchs: Für jede wesentliche MSR-Anlage oder Anlagengruppe, z. B. Automationsstationen, MSR-Schaltschränke, Sensoren, Aktoren, Regelkreise, Kommunikationssysteme und GLT-Schnittstellen, wird ein Anlagen- und Prüfbuch geführt. Darin werden Prüfungen, Wartungen, Inspektionen, Störungen, Instandsetzungen, Änderungen, verantwortliche Personen, Ergebnisse und festgestellte Mängel dokumentiert. Die Dokumentation ist aktuell zu halten und dem Auftraggeber auf Anfrage bereitzustellen.
Digitales Reporting: Zusätzlich zum Anlagen- und Prüfbuch führt der Auftragnehmer eine digitale Wartungs- und Prüfdokumentation, z. B. im CAFM-, CMMS- oder GLT-System. Alle Arbeiten, Prüfungen, Störungen und Maßnahmen werden strukturiert erfasst, um Fristen, Zustände, offene Punkte und Kennzahlen auswerten zu können.
Wartungs- und Prüfberichte: Für jede Wartung, Inspektion oder Funktionsprüfung der MSR-Anlagen erstellt der Auftragnehmer einen Bericht oder eine Checkliste. Erfasst werden u. a. geprüfte Komponenten, Datenpunkte, Regelkreise, Signalwege, Alarmmeldungen, festgestellte Abweichungen und empfohlene Maßnahmen.
Störungs- und Instandsetzungsberichte: Für jeden Störungseinsatz erstellt der Auftragnehmer einen Bericht mit Ursache, betroffenen MSR-Komponenten, Diagnose, durchgeführten Maßnahmen, eingesetzten Ersatzteilen, Prüfergebnissen und Empfehlungen zur Vermeidung wiederkehrender Störungen.
Prüfprotokolle und Nachweise: Gesetzlich, vertraglich oder technisch erforderliche Prüfungen, z. B. Funktionsprüfungen, Datenpunktprüfungen, Signalprüfungen oder Prüfungen elektrischer MSR-Anlagenteile, werden vollständig dokumentiert. Die wichtigsten Angaben umfassen Datum, Prüfumfang, Ergebnis, Mängel, Maßnahmen und nächsten Prüftermin.
Betreiberpflichten und Nachweisführung: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Betreiberpflichten durch nachvollziehbare und prüffähige Dokumentation. Dies umfasst regelmäßige Übersichten zu fälligen und erledigten Prüfungen, offenen Mängeln, Störungen, Schulungen und relevanten Änderungen an MSR-Anlagen.
Ablage und Zugriff: Alle Dokumente werden mindestens für die vertraglich oder gesetzlich erforderliche Dauer aufbewahrt. Der Auftraggeber erhält Zugriff auf die Dokumentation, z. B. über regelmäßige Berichte, digitale Ablage oder geregelten Online-Zugang.
Meldewesen: Bei sicherheits- oder betriebsrelevanten Störungen, wiederkehrenden Fehlern oder kritischen Abweichungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und dokumentiert Ereignis, Bewertung und Maßnahmen separat.
Der Auftragnehmer stellt durch ein strukturiertes Dokumentationsmanagement sicher, dass alle Tätigkeiten an MSR-Anlagen nachvollziehbar dokumentiert sind. Dadurch werden Transparenz, Qualitätssicherung, Betreiberpflichten und ein sicherer Betrieb der MSR-Anlagen unterstützt.
Betriebsregeln für Parallelbetrieb und Umschaltkoordination von MSR-Anlagen einschließlich Unterweisung
In Bereichen mit mehreren Automationsstationen, redundanten MSR-Komponenten, gekoppelten Regelkreisen oder Umschaltungen zwischen Hand-, Automatik-, Not- und GLT-Betrieb erstellt der Auftragnehmer eine schriftliche Betriebsregel bzw. Umschaltanweisung. Diese beschreibt eindeutig Ablauf, Umschaltreihenfolge, Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege, Freigabe- und Rückmeldeprozesse. Sie enthält u. a. Hinweise zur Bedienung von Automationsstationen, Sensoren, Aktoren, Regelkreisen, Alarm- und Störmeldungen, Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik sowie Checklisten und Eskalationswege. Der Auftragnehmer unterweist das relevante Betriebs- und Instandhaltungspersonal regelmäßig zu dieser Betriebsregel.
Die Betriebsregel berücksichtigt die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die Anforderungen aus ArbSchG, BetrSichV, TRBS, DGUV-Regelwerk, VDI 3814 und DIN EN ISO 16484. Sie dient als dokumentierter Nachweis für sichere, nachvollziehbare und koordinierte Eingriffe in den MSR-Betrieb und erhöht Betriebssicherheit, Regelstabilität und Anlagenverfügbarkeit durch klare Abläufe.
Tägliche Sicht- und Funktionschecklisten für MSR-Anlagen (Bereitstellung + Unterweisung)
Der Auftragnehmer stellt praxisgerechte Checklisten für regelmäßige, z. B. tägliche oder schichtbezogene, Sicht- und Funktionskontrollen von Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik bereit. Die Checklisten sind anlagenspezifisch aufgebaut und enthalten alle wesentlichen Prüfpunkte, z. B. sichtbare Beschädigungen, Statusanzeigen von Automationsstationen, Sensor- und Aktorstatus, Alarm- und Störmeldungen, Kommunikationsstatus, Plausibilität wichtiger Messwerte sowie Bedienbarkeit der Visualisierung oder Gebäudeleittechnik. Der Auftragnehmer unterweist das relevante Betriebs- und Instandhaltungspersonal in der Anwendung der Checklisten und erklärt die korrekte Dokumentation sowie das Vorgehen bei Abweichungen.
Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen unterstützen den sicheren und zuverlässigen Betrieb der MSR-Anlagen. Die ausgefüllten Checklisten werden gesammelt und archiviert und dienen als Nachweis, dass die festgelegten Kontrollen durchgeführt wurden. In der Checkliste ist festgelegt, dass bei sicherheits- oder betriebsrelevanten Auffälligkeiten, z. B. Ausfall von Sensoren, gestörten Regelkreisen, Kommunikationsfehlern oder kritischen Alarmen, der betroffene Anlagenbereich bewertet und der zuständige Ansprechpartner unverzüglich informiert wird. Dadurch werden Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkannt und Anlagenverfügbarkeit, Regelqualität und Betriebssicherheit verbessert.
Audit- und Fristenmanagement
Diese Leistung umfasst ein umfassendes Management der Prüf-, Wartungs- und Kontrollfristen für alle prüf- und wartungsrelevanten Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik am Standort. Der Auftragnehmer erstellt und pflegt einen Fristenkalender bzw. Compliance-Plan, in dem alle wiederkehrenden MSR-Prüfungen und Wartungen mit ihren Intervallen erfasst sind. Dazu gehören u. a. Funktionsprüfungen, Datenpunktprüfungen, Signalprüfungen, Kalibrierungen, Prüfungen von Sensoren und Aktoren, Kontrollen von Automationsstationen, Kommunikationsverbindungen, Alarmmeldungen, Regelkreisen und Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik. Für elektrische MSR-Anlagenteile werden zusätzlich die Anforderungen aus BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE berücksichtigt.
Mit diesem Prüf- und Fristenmanagement stellt der Auftragnehmer sicher, dass gesetzliche, normative, vertragliche und betriebliche Anforderungen lückenlos überwacht und eingehalten werden. Das System erinnert rechtzeitig an anstehende Prüfungen und Wartungen, dokumentiert fällige, erledigte und überfällige Maßnahmen und ermöglicht ein Kennzahlen-Reporting, z. B. zur Quote fristgerecht durchgeführter Prüfungen, offenen Mängeln und wiederkehrenden Störungen. Alle Termine, Prüfergebnisse und Maßnahmen werden im Anlagen- oder Prüfbuch, CAFM-System oder in der MSR-Dokumentation nachvollziehbar abgelegt. Dadurch werden Transparenz, Betreiberpflichten, Anlagenverfügbarkeit und Betriebssicherheit der MSR-Anlagen unterstützt.
