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MSR: Mitbestimmung

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Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR-Technik): Schwerpunkt Mitbestimmung

Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR-Technik): Schwerpunkt Mitbestimmung

Die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR-Technik) ist ein zentraler Bestandteil moderner Gebäudetechnik. Sie dient der Überwachung, Steuerung und Optimierung von Anlagen und Systemen in Gebäuden, wie Heizung, Lüftung, Klima (HLK), Beleuchtung oder Energieversorgung. Die Einführung und Nutzung von MSR-Technik beeinflusst Arbeitsprozesse, Datenschutz und technische Sicherheit, weshalb die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) essenziell ist. Durch klare Betriebsvereinbarungen, transparente Kommunikation und eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Mitarbeitenden können die Vorteile der MSR-Technik optimal genutzt und potenzielle Konflikte vermieden werden.

Mitbestimmung im Fokus: Strategien für nachhaltigen Erfolg

Definition und Ziele

MSR-Technik umfasst Systeme zur Erfassung (Messen), Steuerung (Verändern von Prozessen) und Regelung (Selbstanpassung) technischer Prozesse in Gebäuden.

Ziele

  • Effizienzsteigerung: Optimierung des Energieverbrauchs und der Betriebskosten.

  • Komfort: Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch präzise Steuerung von Klima und Beleuchtung.

  • Nachhaltigkeit: Reduktion des ökologischen Fußabdrucks durch intelligente Regelungssysteme.

  • Sicherheit: Überwachung von kritischen Prozessen und Anlagen.

Anwendungen im Facility Management

  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (HLK): Automatische Regelung von Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftqualität.

  • Energie- und Gebäudemanagement: Überwachung und Steuerung des Energieverbrauchs.

  • Beleuchtung: Anpassung der Lichtintensität an Tageszeit oder Anwesenheit.

  • Sicherheitsmanagement: Überwachung von Brandschutzsystemen oder Zugangskontrollen.

Rechtliche Grundlagen

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung und Nutzung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung von Leistung oder Verhalten der Mitarbeitenden geeignet sind.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachungsaufgabe des Betriebsrats, dass gesetzliche Regelungen eingehalten werden.

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten.

Rolle des Betriebsrats

  • Frühzeitige Einbindung: Der Betriebsrat muss rechtzeitig über geplante Maßnahmen zur Einführung oder Erweiterung von MSR-Technik informiert werden.

  • Prüfung von Überwachungsrisiken: Sicherstellen, dass MSR-Systeme nicht zur Überwachung der Mitarbeitenden missbraucht werden.

  • Förderung des Gesundheitsschutzes: Einsatz der Technik zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Einführung neuer Systeme

  • Relevanz: Neue MSR-Systeme können Arbeitsprozesse und den Datenschutz erheblich beeinflussen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Einführung solcher Systeme.

  • Beispiel: Der Betriebsrat fordert, dass ein Gebäudeautomationssystem keine personenbezogenen Daten speichert.

Datenschutz und Überwachung

  • Relevanz: MSR-Technik kann potenziell Bewegungs- oder Verhaltensdaten der Mitarbeitenden erfassen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat stellt sicher, dass die Nutzung solcher Daten auf technische Zwecke beschränkt ist.

  • Beispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass Anwesenheitssensoren nur anonymisierte Daten nutzen.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Relevanz: MSR-Technik kann zur Optimierung der Luftqualität, Beleuchtung und Temperatur eingesetzt werden, was die Arbeitsbedingungen verbessert.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Mitspracherechte bei Maßnahmen, die die Gesundheit betreffen.

  • Beispiel: Der Betriebsrat fordert, dass die Luftqualität in Großraumbüros kontinuierlich überwacht und optimiert wird.

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

  • Relevanz: MSR-Systeme können den Energieverbrauch erheblich reduzieren und Nachhaltigkeitsziele unterstützen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG auf Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes hinwirken.

  • Beispiel: Der Betriebsrat unterstützt die Einführung eines intelligenten Energiemanagementsystems zur Reduktion des Stromverbrauchs.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Datenschutz: Klare Regelungen zur Nutzung, Speicherung und Verarbeitung von Daten. Sicherstellung, dass keine personenbezogenen Daten ohne Zustimmung verarbeitet werden.

  • Einsatzbereiche: Definition der technischen Funktionen und des Zwecks der MSR-Systeme.

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz: Verpflichtung zur Nutzung der Technik zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

  • Transparenz: Regelmäßige Information der Mitarbeitenden über die Nutzung der MSR-Technik.

  • Evaluierung: Regelmäßige Überprüfung der Systeme auf Einhaltung der vereinbarten Standards.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Datenschutzstandards.

  • Transparenz: Förderung des Vertrauens der Mitarbeitenden in den Einsatz neuer Technologien.

  • Effizienz: Klare Regeln erleichtern die Implementierung und Nutzung der Systeme.

  • Mitarbeiterschutz: Vermeidung von Missbrauch und Überwachung.

Datenschutzbedenken

  • Herausforderung: Mitarbeitende könnten befürchten, dass MSR-Technik zur Überwachung eingesetzt wird.

  • Lösung: Der Betriebsrat sorgt für transparente und datenschutzkonforme Regelungen.

Akzeptanz der Technik

  • Herausforderung: Mitarbeitende könnten die Einführung neuer Systeme ablehnen.

  • Lösung: Der Betriebsrat fördert Schulungen und klärt über die Vorteile auf.

Technische Störungen

  • Herausforderung: Fehler in MSR-Systemen könnten die Arbeitsbedingungen verschlechtern.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert regelmäßige Wartung und schnelle Fehlerbehebung.

Kosten-Nutzen-Verhältnis

  • Herausforderung: Hohe Investitionskosten könnten kritisch betrachtet werden.

  • Lösung: Der Betriebsrat unterstützt Pilotprojekte und fordert langfristige Effizienzanalysen.

Einführung eines Energiemanagementsystems

  • Problem: Mitarbeitende befürchten eine Überwachung ihrer Anwesenheit durch das System.

  • Lösung: Der Betriebsrat stellt sicher, dass das System ausschließlich zur Optimierung des Energieverbrauchs genutzt wird.

Optimierung der Raumluftqualität

  • Problem: Mitarbeitende klagen über schlechte Luftqualität in Großraumbüros.

  • Lösung: Der Betriebsrat unterstützt die Einführung eines Luftqualitätsüberwachungssystems, das automatisch die Lüftung steuert.

Integration eines Beleuchtungsmanagementsystems

  • Problem: Neue Beleuchtungssysteme könnten als störend empfunden werden.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert, dass Mitarbeitende die Helligkeit individuell anpassen können.