Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR): Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Im Rahmen komplexer Bauprojekte mit Generalunternehmervergabe tritt bei der Gebäudeautomation regelmäßig die Herausforderung auf, technische Schnittstellen zwischen dem allgemeinen Ausbau durch den Generalunternehmer (GU) und nutzerspezifischen Anforderungen sauber zu definieren. Besonders im Gewerk der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR) führt eine fehlende oder unklare Abgrenzung häufig zu unvollständigen Systemen, mangelnder Integrationsfähigkeit oder Mehrkosten im Betrieb.
Eine klare, dokumentierte Trennung zwischen GU-Leistungen und Nutzerausbauten in der MSR-Technik ist essenziell, um Systembrüche, Ineffizienzen und spätere Nacharbeiten zu vermeiden. Sie bildet die Grundlage für eine funktional durchgängige Gebäudeautomation, die sowohl Betreiberanforderungen als auch individuelle Nutzerbedarfe berücksichtigt.
Bereits in der frühen Planungsphase ist eine exakte Schnittstellendefinition zwischen GU-Leistungen und nutzerseitigen Anforderungen notwendig – idealerweise in Form eines abgestimmten MSR-Leistungskatalogs. Die technische Koordination sollte durch das Facility Management oder eine unabhängige Fachbauleitung erfolgen, um Regelungsstrategien, Systemintegration und spätere Betriebsführung optimal abzusichern.
Zentrale Anlagenregelung (GU)
Die durch den GU errichteten Anlagenteile beinhalten in der Regel Heizungs-, Kälte- und Lüftungsanlagen inkl. Grundregelungen und der zugehörigen Sensorik/Aktorik.
Raumautomation und Sondernutzungen (Nutzer)
Nutzerspezifische Anforderungen wie Zonenregelungen, Einzelraumregelungen, spezielle Zeitprogramme oder die Integration von Labor-, Fertigungs- oder Kommunikationsräumen werden separat beauftragt und müssen in die zentrale GLT eingebunden werden.
Kommunikation und Protokolle
Der GU liefert standardmäßig eine BACnet- oder Modbus-Schnittstelle für die übergeordnete GLT. Nutzerausbauten können zusätzliche Systeme (KNX, DALI, OPC UA) einführen, deren Integration über Gateways und strukturierte Übergabepunkte geregelt werden muss.
Technische Festlegung der Schnittstelle
Die Festlegung, welche Sensoren, Aktoren und Funktionen durch den GU geliefert und welche durch den Nutzer ergänzt werden, muss schriftlich fixiert werden – z. B. in Funktionslisten, Datenpunktlisten oder Übergabeprotokollen.
Vermeidung von Redundanzen
Doppelbelegungen, z. B. bei Raumtemperatursensoren oder Sollwertgebern, sind durch abgestimmte Planungen zu vermeiden. Der GU sollte Platzhalter und Integrationspunkte vorsehen, die im Nutzerausbau ergänzt werden können.
Zugriffsrechte und Bedienphilosophie
Die GLT-Bedienung durch Nutzer (z. B. Raumgruppensteuerung, Energieverbrauchsanzeige) muss unabhängig vom GU-System auf eigenen Bedienebenen realisiert werden können, ohne zentrale Funktionen zu gefährden.
Übergabestrategie
Die Verantwortung für die Übergabe von Datenpunkten, Regelstrategien und Kommunikationsschnittstellen ist vertraglich zuzuweisen. Der GU liefert die Basiskonfiguration, die nutzerseitigen Systeme müssen sich daran anschließen.
Getrennte Inbetriebnahmen mit gemeinsamer Schnittstellenprüfung
Während der GU seine Anlage eigenständig in Betrieb nimmt, ist eine koordinierte Schnittstellenprüfung mit den nutzerspezifischen Gewerken erforderlich, um Datenfluss, Prioritäten, Regelverhalten und GLT-Darstellung abzustimmen.
Dokumentationsformate
Beide Seiten müssen ihre MSR-Leistungen in übertragbaren Formaten (z. B. Excel, IFC, BCF, Eplan) bereitstellen. Die Zusammenführung in ein zentrales CAFM-, GLT- oder BIM-System ist zu gewährleisten.
Einbindung in Betreiberkonzepte
Die MSR-Abgrenzung muss Bestandteil des Betreiberkonzepts sein. Nur durch eindeutige Zuordnung lassen sich Instandhaltungs-, Prüf- und Wartungsverpflichtungen eindeutig regeln.
Nachvollziehbare Systemstruktur
Eine logisch gegliederte, nachvollziehbare Systemlandschaft ist notwendig, um später bei Störungen, Umbauten oder Erweiterungen effizient reagieren zu können.
Vermeidung von Medienbrüchen
Ziel ist ein einheitliches GLT- und CAFM-Bild, unabhängig von der Herkunft der Datenpunkte. Doppelte Datenhaltung, parallele Visualisierungen oder uneinheitliche Bezeichnungen sind zu vermeiden.