Ein Datenpunktname ist noch keine eindeutige Vereinbarung
Zwei Systeme können denselben Zahlenwert übertragen und dennoch unterschiedliche Aussagen treffen. „Betrieb“ kann einen Befehl, eine Motorfreigabe oder eine gemessene Luftversorgung bedeuten. Wir verwenden den Begriff Datenpunktvertrag deshalb für die technische Festlegung dessen, was Sender und Empfänger unter einem Punkt verstehen. Er bezeichnet hier keinen zusätzlichen juristischen Vertragstyp.
Die Vereinbarung verbindet Anlagen- und Zonenbezug mit Funktion, Datentyp, Einheit, Zustandsbedeutung, Datenqualität und zulässigem Zugriff. Sie beschreibt auch, wo ein Wert entsteht und welche Verarbeitung vor seiner Anzeige erfolgt. Damit bleibt die Funktionsaussage über einen Gateway hinweg erhalten.
